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Schulversuch "Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung (KsF)

Es ist das Ziel der Landesregierung, dem zentralen schulpolitischen Anliegen der UN-Behindertenrechtskonvention, Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in das allgemeine Bildungssystem einzubeziehen (inklusive Bildung), landesgesetzlich Rechnung zu tragen. Bis zur angestrebten landesgesetz­lichen Verankerung des Rechts auf inklusive Bildung soll im Rahmen des geltenden Rechts dem Wunsch der Eltern, ihren Kindern mit Behinderung das gemeinsame Lernen mit Kindern ohne Behin­derung zu ermöglichen, soweit wie möglich Rechnung getragen werden.

Bei den Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung (KsF) handelt es sich um einen Schulversuch nach § 25 SchulG, der im Jahr 2008 gestartet wurde, aber nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der UN-Behindertenrechtskonvention stand. Bereits die der Pilotphase zugrunde liegenden „Eckpunkte für den Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung gem. § 20 Abs. 5 SchulG“ aus dem Jahr 2007 formulierten allerdings die Zielsetzung, Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf möglichst wohnortnah und integrativ zu beschulen. Darüber hinaus sind auch die Kommunen als Schulträger verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.

Frau Ministerin Sylvia Löhrmann hat hierzu im Dezember 2010 im Landtag ausgeführt:

"Neben den Erfahrungen mit dem gemeinsamen Unterricht gibt es auch neue Wege mit den Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung, an die wir anknüpfen können. Das Konzept der Kompetenzzentren kann eine gute Grundlage für regionale Inklusionsprozesse sein. Aber wir wollen genau hinschauen, ob das in der Realität auch wirklich der Fall ist. Ich würdige bei dieser Gelegenheit ausdrücklich die Entscheidung der Vorgängerregierung, die Kompetenzzentren im Rahmen eines Schulversuchs auf der Grundlage des §25 zu erproben. Ich hoffe und erwarte, dass er uns bei den anstehenden Veränderungen wertvolle Erfahrungen für einen Inklusionsplan liefern kann - auch deshalb übrigens, da sich der Schulversuch auf 50 Pilotregionen bezieht, die teilweise ganze Kreise und kreisfreie Städte umfassen. Insgesamt befindet sich damit rund ein Fünftel des Landes in einem Schulversuch."

In insgesamt 3 Ausbaustufen wurden 50 Pilotregionen, die Konzepte erarbeitet und Anträge gestellt hatten, von einer unabhängigen Jury ausgewählt, an dem Schulversuch teilzunehmen.

Ob eine Förderschule in Ihrer Region am Schulversuch teilnimmt, können Sie in den folgenden Presseerklärungen überprüfen:

Pressemitteilung vom 14.12.2010
Pressemitteilung vom 15.12.2009 [pdf-Datei: 58 kByte]
Pressemitteilung vom 28.04.2009 [pdf-Datei: 45 kByte]
Pressemitteilung vom 19.05.2008 [pdf-Datei: 47 kByte]


Arbeitsmaterialien des Kongresses "Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung" am 6.2.2010 in Oberhausen

Grundsatzpapier [pdf-Datei: 78 kByte]
Liste aller KsF [pdf-Datei: 14 kByte]
FAQ [pdf-Datei: 34 kByte]
Eckpunkte [pdf-Datei: 39 kByte]

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