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Programm "Geld oder Stelle"
Die Schulträger legen den Bezirksregierungen
zum 30.12. des Vorjahres des
jeweiligen Schuljahres ihre Anträge vor. Die Anträge
enthalten eine schulscharfe Liste aller Schulen der Sekundarstufe I. Die Liste
dokumentiert, in welchem Umfang Schulen Geld und Stellenanteile in Anspruch
nehmen wollen.
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