Die offene Ganztagsschule im Primarbereich verfolgt drei Ziele:
Die Gesamtverantwortung hat der Schulträger im Rahmen einer gemeinsamen Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung. Die Kooperation der Schulen mit Partnern aus Kinder- und Jugendhilfe, Kultur und Sport ist eine zentrale Grundlage der offenen Ganztagsschule. Land, Kommunen und freie Träger sorgen gemeinsam für eine verlässliche und anspruchsvolle Qualitätsentwicklung.
Darüber hinaus werden auch Angebote für Kinder gefördert, die nicht an der offenen Ganztagsschule teilnehmen möchten: in offenen Ganztagsschulen über eine eigene Betreuungspauschale, die auch für Angebote vor acht Uhr, nach 16:00 Uhr, in den Ferien oder zur Intensivierung von OGS-Angeboten im Rahmen der OGS-Zeiten, in allen anderen Schulen des Primarbereichs über die Angebote der "Schule von acht bis eins" und "Dreizehn Plus".
Rechtsgrundlagen:
Förderrichtlinie zu Schule von acht bis eins und Dreizehn Plus
Formulare:
Formulare zur OGS bekommen Sie hier
Formulare zu Schule von acht bis eins und Dreizehn Plus bekommen Sie hier
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