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Informationen zur Umsetzung des Bildungspaketes

Das Bildungs- und Teilhabepaket ist Teil einer Reform mehrerer Gesetze im Rahmen der so genannten "Hartz-IV-Reform", u.a. des Sozialgesetzbuches II (SGB II). Es ist das Ergebnis eines Vermittlungsverfahrens zwischen Bund und Ländern. Anlass war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hatte die bisherigen Leistungen für Kinder nach dem SGB II als willkürlich beanstandet.

Die Landesregierung hat unter Federführung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales und unter Beteiligung mehrerer anderer Ressorts, darunter auch des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, vorläufige Ausführungsbestimmungen erarbeitet. Ansprechbehörde sind in der Regel die Jobcenter der Kreise und kreisfreien Städte. Für den Personenkreis, der einen Kinderzuschlag oder Wohngeld erhält, gelten andere Verfahren.

Das "Bildungs- und Teilhabepaket" besteht aus sechs Komponenten

  • Förderung von Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten,
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf,
  • Schülerbeförderung,
  • schulische Angebote ergänzende Lernförderung,
  • Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und
  • Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z. B. Vereinsmitgliedschaften).

Bei den Leistungen handelt es sich um individuelle Rechtsansprüche.

Die Arbeitshilfe zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (Stand 1. FEbruar 2012) finden Sie hier.

Die Antragsformulare finden Sie hier hier

 

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