Das Bildungs- und Teilhabepaket ist Teil einer Reform mehrerer Gesetze im Rahmen der so genannten "Hartz-IV-Reform", u. a. des Sozialgesetzbuches II (SGB II). Es ist das Ergebnis eines Vermittlungsverfahrens zwischen Bund und Ländern. Anlass war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hatte die bisherigen Leistungen für Kinder nach dem SGB II als willkürlich beanstandet.
Die Landesregierung hat unter Federführung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales und unter Beteiligung mehrerer anderer Ressorts, darunter auch des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, vorläufige Ausführungsbestimmungen erarbeitet. Ansprechbehörde sind in der Regel die Jobcenter der Kreise und kreisfreien Städte. Für den Personenkreis, der einen Kinderzuschlag oder Wohngeld erhält, gelten andere Verfahren.
Das "Bildungs- und Teilhabepaket" besteht aus sechs Komponenten
Bei den Leistungen handelt es sich um individuelle Rechtsansprüche.
Die Arbeitshilfe zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (Stand 1. September 2012) finden Sie hier.
Die Antragsformulare finden Sie hier hier. Den Zusatzfragebogen zur Lernförderung finden Sie hier.
Aktuelle Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in NRW - neuer Erlass zur Lernförderung
Durch das Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden.
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales hat im Einvernehmen mit dem Schulministerium und dem Familienministerium am 18. Juli 2012 in einem Erlass die Auslegung des § 28 Abs. 5 SGB II zur Lernförderung geändert. Demnach sollen fortan auch Schülerinnen und Schüler, die formal nicht versetzungsgefährdet sind, einen Zugang zur Lernförderung erhalten können, wenn diese zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen. Es ist eine Entscheidung im Einzelfall zu treffen.
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