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Fächerspezifische Vorgaben für das Lehramt an Berufskollegs
Nach
der Ordnung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen vom 27. März
2003 (Lehramtsprüfungsordnung -LPO-) ist im Studium für das Lehramt an
Grund-, Haupt- und Realschulen sowie den entsprechenden Jahrgangsstufen der
Gesamtschulen in beiden Studienschwerpunkten das didaktische
Grundlagenstudium entweder des Faches Deutsch oder des Faches Mathematik
verpflichtend. Darüber hinaus können die Lernbereiche
Gesellschaftswissenschaften und Naturwissenschaften studiert werden.
Durch den Neuzuschnitt des Lehramtes GHR müssen
die entsprechenden Studiengänge neu konzipiert werden. Als Orientierungshilfe
und zur Sicherung landesweiter Vergleichbarkeit durch einheitliche Standards
wurden fächerspezifische Vorgaben erlassen.
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