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Gericht gibt Landesregierung Recht bei Schulleiter-Bestellung

Der Nordrhein-Westfälische Lehrerverband hatte Anfang 2006 ein rechtswissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben, das die in Nordrhein-Westfalen vorgesehene Bestellung der Schulleiterinnen und Schulleiter auf Zeit als verfassungswidrig angesehen hat. Diese Einschätzung ist bereits im April dieses Jahres durch den Staatssekretär des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Günter Winands, zurückgewiesen worden.

Nunmehr hat das Oberverwaltungsgericht Münster die Auffassung des Ministeriums bestätigt: Am 13. September 2006 hat das oberste nordrhein-westfälische Verwaltungsgericht die Urteile zweier Verwaltungsgerichte bestätigt, die die Übertragung der Schulleitungsfunktion zunächst im Beamtenverhältnis auf Zeit für verfassungsgemäß erklärt hatten. Damit sind die rechtlichen Bedenken gegen eine wesentliche Säule der neuen Schulpolitik der Landesregierung aus dem Weg geräumt worden.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist noch nicht rechtskräftig; die Revision zum Bundesverwaltungsgericht ist zugelassen worden.

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