Erneut hat ein Gericht das Kopftuch-Verbot für Lehrerinnen in Nordrhein-Westfalen bestätigt. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht wies am Dienstag (14.08.2007) die Klage einer Hauptschullehrerin ab. Es war das erste Mal, dass einer langjährigen Beamtin das Tragen eines Kopftuchs im Schulunterricht untersagt wurde. Nach Auffassung der Richter stellt das Kopftuch eine religiöse Bekundung dar und verstößt damit gegen das staatliche Neutralitätsgebot an den Schulen. NRW-Schulministerin Barbara Sommer begrüßte das Urteil. "Ich freue mich, dass das Schulgesetz seine Verfassungsmäßigkeit erneut nachweisen konnte", erklärte die Ministerin. Klare Zielsetzung des Gesetzes sei es, die Kinder und Jugendlichen vor Einflussnahme zu schützen. "Jegliche äußeren Bekundungen sind verboten, die geeignet sind, den Schulfrieden zu gefährden oder zu stören", so Barbara Sommer.
Erneut hat ein Gericht das Kopftuch-Verbot an Schulen in Nordrhein-Westfalen bestätigt.
Den entsprechenden Passus im Schulgesetz finden Sie hier. Einen Bericht von WDR-Online zu dem Thema erhalten Sie hier.
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