Nein, diese Gremien sind dazu nicht berechtigt.
- Die Zuständigkeit der Schulkonferenz
beschränkt sich auf die Erstellung eines Rahmenplans für
Schulwanderungen und Schulfahrten einschließlich der Höchstdauer und
Kostenobergrenze. Beschlüsse, wonach an einer Schule grundsätzlich
keine Klassenfahrten mehr stattfinden sollen, werden von diesem
Recht nicht erfasst. Sollte gleichwohl ein solcher Beschluss gefasst
werden, kann keine Klassen- oder Jahrgangsstufenpflegschaft daran
gehindert werden, ihrerseits die Durchführung einer Fahrt zu
beschließen. Entsprechende Beschlüsse von Schulkonferenzen sind
daher von der Schulleitung zu beanstanden.
- Die Lehrerkonferenz hat in Bezug auf die
Durchführung von Klassenfahrten keine Zuständigkeit.