SCHULMINISTERIUM.NRW.DE
Das Bildungsportal
Anmeldung  |  Kontakt  |  Impressum        
Schulrecht Link zu: Pfeil rechts Aktuelle Fragen - Antworten Link zu: Pfeil rechts Fragen/Antworten Link zu: Pfeil rechts FAQ Lehrkraefte Link zu: Pfeil rechts FAQ Reisekosten Link zu: Pfeil rechts Haben Lehrkräfte, die als Dienstreise genehmigte Schulwanderungen und Schulfahrten begleiten, Anspruch auf Erstattung der Reisekosten? 

Schulwanderungen und -fahrten

  • Haben Lehrkräfte, die als Dienstreise genehmigte Schulwanderungen und Schulfahrten begleiten, Anspruch auf Erstattung der Reisekosten?

    Lehrkräften im Beamtenverhältnis wird bei genehmigten Dienstreisen Reisekostenvergütung nach den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes (LRKG NW) in Verbindung mit dem Runderlass "Festsetzung von Aufwandsvergütungen nach § 7 Abs. 3 Landesreisekostengesetz für den Bereich Schule des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein- Westfalen" (BASS 21-24 Nr. 6) gewährt.
    Der Anspruch der Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis folgt aus § 23 Abs. 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) nach dem die Bestimmungen für die Beamtinnen und Beamten des Arbeitgebers entsprechend anzuwenden sind.

© 2006 - 2013 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen