Hier finden Sie
Neben den landeseinheitlich festgelegten Ferientagen stehen den Schulen in Nordrhein-Westfalen je Schuljahr drei bis vier bewegliche Ferientage zur Verfügung. Über die Terminierung der beweglichen Ferientage entscheidet die Schulkonferenz im Einvernehmen mit dem Schulträger. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Ferienordnung.
Zum Seitenanfang
© 2006 - 2011 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Zum Seitenanfang