Entwurf
611.6.08.01.13
Düsseldorf, den 30. April 2007
Entwurfsverfasser: Detlef Zech (34 72)
1. Vermerk:
Das Rheinisch-Westfälische Berufskolleg für Hörgeschädigte in Essen hat im Rahmen des Projektes "Virtuelle Fachschule" die in verschiedenen Bildungsgängen der Berufskollegs zu erwerbenden Kenntnisse im Bereich der Datenverarbeitung zusammenfassend dargestellt.
Entstanden ist bei dieser Arbeit ein 320 Unterrichtsstunden umfassendes Curriculum, welches thematisch in acht Teilbereiche unterteilt ist. Jeder Teilbereich kann eigenständig unterrichtet und mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Hierdurch bietet es sich an, das entwickelte Datenverarbeitungscurriculum in acht Module zu gliedern und mit einem übergreifenden Abschluss zu zertifizieren. Die Zertifizierung soll neben den originären Bildungsgangabschlüssen der Berufskollegs erfolgen.
Mit diesem Konzept der Zertifizierung der Datenverarbeitungskenntnisse bieten sich für die Jugendlichen Möglichkeiten, bereits erworbene Kenntnisse auf den Besuch eines späteren Bildungsgangs anrechnen zu lassen. Hierdurch wird ein erster Ansatz verfolgt, dass Jugendliche ihre Lernwege selbst planen können und zudem die Lernzeit effizient genutzt werden, indem inhaltliche Wiederholungen in verschiedenen Bildungsgängen vermieden werden.
In einem späteren Schritt könnten die EDV-Angebote auch auf allgemeinbildende Schulen der Sekundarstufe II ausgedehnt werden. Hierbei wäre dann zu gegebener Zeit zu prüfen, welche Institution die im Projekt entwickelte Übungs- und Prüfungsdatenbank pflegt.
Die bisher von RW-BK Essen entwickelte und gewartete Datenbank ist zurzeit technisch von den Datenübertragungsmöglichkeiten auf ca. 50 verschiedene Schulen begrenzt.
Zur Zertifizierung der in unterschiedlichen Bildungsgängen der Berufskollegs erworbenen EDV-Kenntnisse wird die Herausgabe des nachstehenden Runderlasses vorgeschlagen.
Zertifizierung
von EDV-Kenntnissen
im Berufskolleg
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 30.4.2007 (Abl. NRW)
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Ziel und Aufbau
1.1 Die Berufskollegs werden ermächtigt, den Schülerinnen und Schülern ihrer Schule erworbene EDV-Kenntnisse nach Maßgabe der Prüfungsordnung gemäß Teil II zu zertifizieren.
1.2 Die Zertifizierung erstreckt sich auf insgesamt acht Module, die unterrichtlich in beliebiger Reihenfolge bearbeitet werden können. Jedes Modul stellt einen thematisch abgeschlossenen Themenbereich dar und wird separat zertifiziert. Der erfolgreiche Abschluss aller acht Module wird mit dem "Staatlichen EDV-Führerschein NRW" bescheinigt.
2. Zulassung als Prüfungsstelle
Das Berufskolleg beantragt bei der zuständigen Bezirksregierung die Zulassung als Prüfungsstelle. Voraussetzung für die Durchführung
von EDV-Prüfungen ist das Vorhandensein von mindestens zwei Lehrkräften, die berufsbezogenen Unterricht in entsprechende Fächern und/oder Lernfeldern erteilen sowie der notwendigen IT-Infrastruktur. Die Bezirksregierung teilt der zentralen Online-Prüfungsstelle (s. Nr. 10) die Zulassung des Berufskollegs mit. Die zentrale Onlineprüfungsstelle ermöglicht den bei der Beantragung benannten Lehrerinnen und Lehrern des Berufskollegs den Zugang zum Prüfungsserver und dem Prüfungsforum. Im Prüfungsforum sind
Musteraufgaben, Diskussionen und Lernmaterialien abgelegt.
3. Bündelung von Prüfungen
Die Bezirksregierungen können in Abstimmung mit den Berufskollegs die Abnahme von Prüfungen an Berufskollegs bündeln,
insbesondere um Schülerinnen und Schülern von denjenigen Berufskollegs, die die Voraussetzungen der Nr. 2 nicht erfüllen, das Ablegen von EDV-Prüfungen zu ermöglichen.
4. Integration in die Bildungsgänge
Die Vorbereitung auf die Prüfungen gehört nicht zum Pflichtangebot der Bildungsgänge der Berufskollegs. Sie kann aber in die Bildungsgänge des Berufskollegs integriert werden, soweit sie dem Ziel des Bildungsganges entspricht. Die Benotung der EDV-Kenntnisse in einem Unterrichtsfach bleibt hiervon unberührt.
II. Ordnung der EDV-Prüfungen
5. Geltungsbereich
Die Berufskollegs bieten auf freiwilliger Basis für ihre Schülerinnen und Schüler EDV-Prüfungen an, in denen diese sich unabhängig von einer Benotung im besuchten Bildungsgang ihre EDV-Kenntnisse zertifizieren lassen können.
6. Zweck der Prüfung, Prüfungsanforderungen
6.1 Durch die Prüfungen sollen die Schülerin oder der Schüler nachweisen, dass sie oder er EDV-Kenntnisse in einem oder mehreren der nachfolgend aufgeführten acht Module erworben hat:
Modul 1: Grundlagen Hardware
Modul 2: Grundlagen Betriebssysteme und Software
Modul 3: Grundlagen Textverarbeitung
Modul 4: Grundlagen Tabellenkalkulation
Modul 5: Grundlagen Datenbanken
Modul 6: Grundlagen Präsentation
Modul 7: Grundlagen Informations- und Kommunikationsnetze
Modul 8: Grundlagen Datenschutz und Datensicherheit
Die inhaltlichen Kurzbeschreibungen zu diesen Modulen sind in der Anlage 1 zusammengefasst.
6.2 Die Prüfung besteht für das Modul 1 aus einer Online-Prüfung; für die Module 2 bis 8 sind eine Online-Prüfung und eine Offline-Prüfung abzulegen.
7. Zeit, Ort und Bewertung der Prüfung
7.1 Werden nur Schülerinnen und Schüler des eigenen Berufskollegs geprüft, legt das Berufskolleg die Prüfungstermine und das
Anmeldeverfahren in eigener Verantwortung fest.
7.2 Übernimmt ein Berufskolleg auch die Prüfung von Schülerinnen und Schülern anderer Berufskollegs nach Nr. 3, werden die Prüfungstermine und das Anmeldeverfahren vom durchführenden Berufskolleg in Abstimmung mit der zuständigen Bezirksregierung geregelt.
7.3. Für die EDV-Prüfung ist § 8 Erster Teil der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs - APO-BK (BASS 13-33 Nr. 1.1) entsprechend anzuwenden, soweit in dieser Prüfungsordnung keine abweichenden Festlegungen getroffen werden.
8. Meldung und Zulassung zur Prüfung, Beratung
Zur Prüfung kann sich jede Schülerin und jeder Schüler eines Berufskollegs unter Angabe des Moduls anmelden. Die Schülerinnen und Schüler sind nach vorheriger Beratung zur Prüfung zuzulassen.
9. Online-Prüfung
Das Rheinisch-Westfälische Berufskolleg Essen (www.rwb-essen.de) ist als zentrale Online-Prüfungsstelle mit der Durchführung der Online-Prüfung und der Bereitstellung des Prüfungsforums vom Ministerium für Schule und Weiterbildung beauftragt. Die Prüfung ist kostenlos. Die Online-Prüfung wird im Berufskolleg nach Nr. 2 unter Aufsicht einer Lehrkraft als Wissensprüfung durchgeführt. Sie erfolgt über den Prüfungsserver des Rheinisch-Westfälischen Berufskollegs Essen und dauert 30 Minuten.
10. Offline-Prüfung
Die Offline-Prüfung ist eine schriftliche/praktische Prüfung, die unter Aufsicht einer Lehrkraft durchgeführt wird. Inhalt der Offline-Prüfung ist eine angepasste Situationsaufgabe. In der Offline-Prüfung muss der Prüfling nachweisen, dass er mit den verwendeten Programmen mindestens ausreichende Arbeitsergebnisse in einer vorgegebenen Zeit erzielen kann. Bis zu zwei Module können in einer Prüfung zusammengefasst werden (z. B. Textverarbeitung und Tabellenkalkulation). Die Offline-Prüfung dauert mindestens 30 Minuten und sollte 60 Minuten nicht übersteigen. Die Offline-Prüfung kann Teil der Leistungsnachweise in den Bildungsgängen des Berufskollegs sein.
11. Abschluss der Modulprüfungen, Gesamtzertifikat
11.1 Die Prüfung ist jeweils bestanden, wenn im Modul 1 die Onlineprüfung und in den Modulen 2 bis 8 sowohl im Online- als auch im Offline Prüfungsteil jeweils mindestens 50 % der maximalen Punktzahl erreicht worden sind.
11.2 Wer eine Prüfung bestanden hat, erhält ein Modulzertifikat gemäß Anlage 2. Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden. Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden. Hat eine Schülerin oder ein Schüler eine Prüfung für ein Modul zweimal nicht bestanden, ist eine erneute Zulassung zur Prüfung nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.
11.3 Schülerinnen und Schüler, die Prüfungen in allen acht Modulen erfolgreich absolviert haben, erhalten ein Gesamtzertifikat gemäß Anlage 3, mit dem der Erwerb des "Staatlichen EDV-Führerscheins NRW" bestätigt wird.
12 Anrechenbarkeit des
"Staatlichen EDV-Führerscheins NRW" auf die Bildungsgänge des Berufskollegs
Der
"Staatliche EDV-Führerschein NRW" kann nach Maßgabe der Regelungen der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK - BASS 13-33Nr.1.1) angerechnet werden.
13. Evaluation, Weiterentwicklung und Anpassung
Das Rheinisch-Westfälische Berufskolleg Essen ist in Zusammenarbeit mit ausgewählten Berufskollegs bis auf Widerruf mit der Evaluation, Weiterentwicklung und Anpassung des
"Staatlichen EDV-Führerscheins NRW" beauftragt.
In Vertretung
Günter Winands
APO-Computerführerschein Anlage 1
APO-Computerführerschein Anlage 2
APO-Computerführerschein Anlage 3
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