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Pflichtstunden-Bandbreite - Erläuterungen und "Best-practice"-Beispiele

Korrigierende Lehrerin

Die Pflichtstunden-Bandbreite ist mit Beginn des Schuljahrs 2002/2003 eingeführt worden. Dennoch ist von der Regelung bisher nur vereinzelt Gebrauch gemacht worden. Andererseits zeigen Beispiele, dass die Umsetzung in der Praxis gelingen kann. Hintergründe und Zielsetzung der Regelung werden daher im Folgenden erläutert. Eine Liste mit Fragen und Antworten gibt Hilfestellung bei der Klärung von rechtlichen und Verfahrensfragen. Darüber hinaus werden erfolgreiche Modelle der Umsetzung der Pflichtstunden-Bandbreite an einzelnen Schulen vorgestellt.

Alle folgenden Hinweise, mit denen die sachgerechte Auseinandersetzung in den Schulen und Kollegien erleichtert werden soll, sind in einer pdf-Datei (59 Seiten) als Broschüre zusammengefasst. Eine Druckfassung befindet sich zurzeit in Vorbereitung.

[Seitenanfang]Erläuterungen

Gründe für die Entwicklung der Pflichtstunden-Bandbreite

Im Auftrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Unternehmensberatung Mummert & Partner im November 1999 eine Untersuchung zur Ermittlung, Bewertung und Bemessung der Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer im Land Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Die Untersuchung  hat u. a. ergeben, dass innerhalb einer Schulform erhebliche unterschiedliche Zeitbelastungen festzustellen sind. Diese lassen sich nach  Feststellungen der Gutachter allerdings nicht allein aus  einem jeweils fachspezifisch unterschiedlichen Aufwand für Vor- und Nachbereitung bzw. Korrekturen herleiten. Die festgestellten Differenzen beruhen vielmehr auf einer Vielzahl von Faktoren, die in ihren Wechselwirkungen nicht exakt kalkulierbar sind.

Vor diesem Hintergrund vertreten im Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der Lehrerarbeitszeit Lehrerverbände und Landesregierung gemeinsam die Auffassung, dass mehr Gerechtigkeit bei der Lehrerarbeitszeit nicht durch zentrale Vorgaben erreicht werden kann, sondern größere Entscheidungs- und Planungszuständigkeiten in der einzelnen Schule anzusiedeln sind. Den Schulen soll durch größere Selbstständigkeit Gestaltungsspielräume und Flexibilität auch beim Einsatz der Lehrerarbeitszeit und der Verteilung schulischer Aufgaben eingeräumt werden. Mit der Einführung der Pflichtstunden-Bandbreite zum Schuljahr 2002/2003 sind entsprechende Konsequenzen gezogen worden.

Zur Frage der Vorgabe zentraler Bewertungsfaktoren durch das Ministerium

Die Interessenlage der Schulen ist in dieser Frage sehr unterschiedlich. Dies haben die Rückmeldungen der Schulen bestätigt, die ihr Bandbreiten-Modell hier vorstellen (siehe unten). Während einige nachdrücklich für eine Vorgabe durch das Ministerium plädieren, sprechen sich andere entschieden dafür aus, dies selbstständig regeln zu wollen.

Die Landesregierung hat den Weg zentraler Vorgaben aus folgenden Gründen nicht für zielführend erachtet:

  • Die von den Gutachtern festgestellte Schwierigkeit, die Differenzierung der Arbeitsbelastung generell nach Fächern zu regeln, legt es nahe, die Betroffenen in der jeweiligen Schule in den Prozess einzubeziehen. Nur sie können letztlich in Kenntnis der konkreten Situation an ihrer Schule beurteilen, ob und aus welchen Gründen besondere Belastungen gegeben sind und wie und in welchem Umfang eine Entlastung organisiert werden kann.
  • Darüber hinaus haben die Gutachter eine Vielzahl an Kombinationen von Fächern und Schulstufen erfasst - für das Gymnasium beispielsweise 445 und für die Gesamtschule 561. Angesichts dieser vielfältigen  Kombinationsmöglichkeiten erscheinen landesweite Regelungen zur Herstellung von Einzelfallgerechtigkeit kaum praktikabel. Insofern ist auch unter diesem Aspekt den Schulen Entscheidungsspielraum zur selbstständigen Gestaltung und Organisation ihrer Arbeit  zu belassen.

Diesen Standpunkt der Landesregierung haben auch alle Verbände - einschließlich derjenigen, die das Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der Lehrerarbeitszeit nicht mitgetragen haben - bekräftigt.

Ziel der Pflichtstunden-Bandbreite

Bei Bedarf soll durch die Pflichtstunden-Bandbreite die Arbeitsbelastung der einzelnen Lehrerinnen und Lehrer entsprechend ihrer jeweiligen zeitlichen Inanspruchnahme gerechter ausgeglichen werden. Dabei werden ebenso besondere unterrichtsbezogene wie außerunterrichtliche Belastungen und schulformspezifische Aufgaben berücksichtigt. Der Ausgleich geschieht durch eine von der Regelpflichtstundenzahl abweichende individuelle Pflichtstundenzahl. Diese Abweichungen müssen sich innerhalb der Schule insgesamt saldieren. Die Schulen erhalten damit ein zusätzliches Instrument, um besonderen individuellen Belastungen besser gerecht werden zu können. Ziel der Regelung ist es, eine möglichst ausgewogene Aufgabenverteilung unter den einzelnen Lehrerinnen und Lehrern zu ermöglichen.

Die Anwendung der Pflichtstunden-Bandbreite setzt einen aufgabenkritischen Dialog in den einzelnen Kollegien voraus. Die Betroffenen sollen in wichtige organisatorische Veränderungen mitgestaltend einbezogen werden. Eine offene und konstruktive Zusammenarbeit ist als ein wesentliches Element einer transparenten Organisations- und Personalentwicklung unverzichtbar. Dezentralisierte Verantwortung und ein kooperativer Führungsstil gehören zu einer zeitgemäßen teamorientierten Organisationsstruktur. Partizipation bei wichtigen Entscheidungen ist zudem ein Beitrag zur Verbesserung der Arbeitszufriedenheit. Aus diesen Gründen ist das Verfahren konsensorientiert  und auf die Einbindung des Kollegiums sowie auf eine transparente Entscheidungsfindung angelegt.

[Seitenanfang]Rechtliche Fragen und Verfahrensfragen

Rechts- und Verfahrensfragen sind als Frage- und Antwortliste (FAQ) aufbereitet. Sie können hier zur Liste mit Fragen und Antworten wechseln oder die Antworten zu folgenden Fragen einzeln aufrufen:

[Seitenanfang]Modelle und Erfahrungen einzelner Schulen

Wie wird die Pflichtstunden-Bandbreite an einzelnen Schulen umgesetzt (Übersicht)?

Überwiegend haben die Schulen die Pflichtstunden-Bandbreite dazu genutzt, Lehrerinnen und Lehrer mit vielen Korrekturen zu entlasten. Des Weiteren werden vor allem Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer entlastet. Sofern die Anrechnungsstunden nach § 2 Abs. 5 SchulG (bisher VO zu § 5 SchFG - BASS 11 - 11 Nr. 1) in den Ausgleich mit einbezogen werden, sind auch (außerunterrichtliche) Sonderaufgaben berücksichtigt. Das zur Entlastung notwendige Stundenkontingent wird in den meisten Fällen dadurch gewonnen, dass das Pflichtstundendeputat aller Lehrerinnen und Lehrer rechnerisch um 1 bis 3 Unterrichtsstunden (für Teilzeitkräfte anteilig) erhöht wird. Die Verteilung dieses Entlastungskontingents erfolgt dann nach Maßgabe der individuellen Belastung der einzelnen Lehrkraft im Verhältnis zur individuellen Pflichtstundenzahl. Das für den Ausgleich relevante Maß der Belastung ergibt sich aus Wichtungsfaktoren, mit denen die aus dem konkreten Einsatz der Person resultierenden Belastungen bewertet und die Entlastungskontingente verteilt werden.

Die Deckung des fächerspezifischen Bedarfs kann trotz der Modifizierung der Unterrichtsdeputate im Allgemeinen dadurch austariert werden, dass die Lehrerinnen und Lehrer überwiegend über zwei Fakulten verfügen. Lehrerinnen und Lehrer, die aufgrund ihrer Ausbildung nur über eine Lehrbefähigung in einem Fach verfügen (etwa Biologen oder Chemiker), werden bei Bedarf in affinen Fächern eingesetzt.

Die jeweiligen Umsetzungen der einzelnen Schulen sind als Kurzfassung in einer Übersicht zusammengefasst.

Detaillierte Darstellungen der "Best-Practice"-Beispiele an Schulen können im Folgenden einzeln aufgerufen werden und sind jeweils gegliedert nach:

  • Grundzüge des Modells
  • Kriterien für die Be- und Entlastung von Lehrkräften
  • Erfahrungsbericht

Städtisches Couven-Gymnasium, Aachen

Clemens-Brentano-Gymnasium, Dülmen

Evangelisch Stiftisches Gymnasium Gütersloh

Geschwister-Scholl-Gesamtschule, Moers

Gymnasium der Gemeinde Nottuln

Realschule der Stadt Wiehl

[Seitenanfang]Anhang

Weiterentwicklung der Lehrerarbeitszeit - Konsequenzen aus dem Gutachten zur Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer -

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