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Stundentafeln für die Sekundarstufe I - Gesamtschule (gültig ab 1. August 2005)

Anlage 4 zur APO - S I

Klasse

Lernbereich / Fach

5 und 6 7 bis 10 Wochenstunden
Deutsch 8 16 24
Gesellschaftslehre 1)
   Geschichte, Erdkunde, Politik
6 12 18
Mathematik 8 16 24
Naturwissenschaften 2)
   Biologie, Chemie, Physik
6 14
 
20
Englisch 8 14 22
Arbeitslehre 3)
   Technik, Wirtschaft, Hauswirtschaft
2 8 10
Kunst, Musik 4) 8 8 16
Religionslehre 5) 4 8 12
Sport 6 - 8 10 - 12 18
Wahlpflichtunterricht 6) 2 - 3 8 -12 12 - 15
Kernstunden 58 - 61 114 - 120 174 - 179
Ergänzungsstunden 7)     12 - 9
Wochenstundenrahmen

Klasse 5: 28 - 31

Klasse 6:  29 - 32

Klasse 7: 30 - 33
Klasse 8: 30 - 33
Klasse 9: 31 - 34
Klasse 10: 31 - 34 8)

 
Gesamtwochenstunden 188
Zusätzlich:
Bis zu 5 Wochenstunden Muttersprachlicher Unterricht

Anmerkungen:

  1. Der Lernbereich Gesellschaftslehre kann als integrierter Lernbereich oder getrennt nach Fächern in Geschichte, Erdkunde und Politik unterrichtet werden.
  2. Im Lernbereich Naturwissenschaften kann der Unterricht getrennt nach Fächern und fächerübergreifend erteilt werden.
  3. Der Lernbereich Arbeitslehre kann fachbezogen oder fachübergreifend unterrichtet werden.
  4. Kunst und Musik könne als integrierter Lernbereich oder getrennt nach Fächern unterrichtet werden. Innerhalb des Lernbereichs sind die Fächer während des  Bildungsgangs gleichgewichtig zu berücksichtigen.
  5. Für den Unterricht in Praktischer Philosophie gilt § 3 Abs. 4 APO - S I.
  6. Der Wahlpflichtunterricht beginnt in Klasse 6. Dafür gilt § 19 Abs. 2 APO - S I. Für den Unterricht in der zweiten Fremdsprache sind für die Klassen 6 bis 10 14 Wochenstunden vorzusehen.
  7. Für die Ergänzungsstunden gilt § 19 Abs. 3 APO - S I. Eine weitere (zweite oder dritte) Fremdsprache wird von Klasse 8 bis Klasse 10 mit je drei Wochenstunden unterrichtet.
  8. Bei der Wahl weiterer Fächer der gymnasialen Oberstufe kann sich dieser Wochenstundenrahmen erhöhen. Eine in Klasse 10 neu einsetzende Fremdsprache wird im Umfang von 4 Wochenstunden unterrichtet.

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