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Kooperation von Schule und Jugendhilfe

Eine gute Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe ist eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen einer individuellen Förderung der Kinder, die ihre individuellen Förderbedarfe und die sozialräumlichen Voraussetzungen gleichermaßen berücksichtigt.


Das nordrhein-westfälische Schulgesetz, das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII, KJHG) und das nordrhein-westfälische Kinder- und Jugendfördergesetz (KJFöG) formulieren gleichermaßen die rechtlichen Voraussetzungen, beispielsweise


Die Kooperation wird in besonderer Weise bei der Konzeption, Durchführung und Evaluation von Ganztagsangeboten und Ganztagsschulen gepflegt. 

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung und das Ministerium für Generationen, Frauen, Familie und Integration haben die Felder und Verfahren der Kooperation auf Landesebene in einer Kooperationsvereinbarung festgelegt. Die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe werden bei den Kooperationsprozessen intensiv beteiligt.

 

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