Der Schutzauftrag der Schule gegenüber den ihr anvertrauten Kindern und Jugendlichen erfährt durch das am 01.08.2006 in Kraft getretene Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen eine Konkretisierung. So heißt es im Paragrafen 42 Abs. 6 SchulG NRW: "Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es, jedem Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen."
Lehrkräfte und weitere pädagogische Fachkräfte in der Schule sehen ihre Schülerinnen und Schüler in der Regel täglich und können so ihre Entwicklung aus nächster Nähe verfolgen. Signale, die auf eine Gefährdung hindeuten, werden in der Schule häufig zuerst wahrgenommen. Nach den gesetzlichen Regelungen sollen Lehrkräfte sowie weitere Fachkräfte Hinweise auf Vernachlässigung und Misshandlung (z.B. auffällige Fehlzeiten oder Verhaltensweisen) aufnehmen, angemessen hinterfragen und auf eine Klärung hinwirken. Hierzu gehört die Information des Jugendamtes und - je nach Fallkonstellation - auch die Einschaltung von Polizei, Gesundheitsamt oder anderen Institutionen.
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung und das Ministerium für Generationen, Frauen, Familie und Integration haben gemeinsam mit der Serviceagentur Ganztägig Lernen und Schulpsychologischen Fachkräften Fortbildungen konzipiert und Materialien zur Unterstützung der Schulen entwickelt. Schulen können sich damit über rechtliche Zusammenhänge, Handlungsmöglichkeiten in Schule und Jugendamt sowie Prozessabläufe bei Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdung informieren. Die Materialien können auch für schulinterne Veranstaltungen zum Thema "Kinderschutz in Schule" genutzt werden.
Neues Kinderschutz-Portal eröffnet
Im April 2012 wurde das Internetportal www.kinderschutz-in-nrw.de eröffnet. Es bietet erstmals in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, sich schnell und kompetent über die aktuellen Entwicklungen und Hintergründe im Kinderschutz zu informieren.
Das Kinderschutz-Portal ist eine Gemeinschaftsarbeit des DKSB Landesverbandes NRW e.V. und des Instituts für Soziale Arbeit e.V. (ISA) in Münster und wird vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport gefördert. Es bündelt Wissenswertes zum Thema Kinderschutz, berücksichtigt dabei die regionalen Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen und gibt Orientierung.
Lehr- und pädagogische Fachkräfte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter aber auch Eltern und andere interessierte und im Kinderschutz engagierte Personen können sich auf der neuen NRW-Internetplattform über Hilfsangebote rund um alle Aspekte des Kinderschutzes informieren. Das Internetportal nennt Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und stellt Adressen bereit. Darüber hinaus bietet es altersgerechte Materialien und Hinweise für Kinder und Jugendliche an.
Weitere Informationen unter: www.kinderschutz-in-nrw.de
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