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Schüleraustausch auf Gegenseitigkeit

Die Bezirksregierung Düsseldorf vermittelt (in landesweiter Zuständigkeit) Schüleraustauschmaßnahmen. Die Programme beruhen auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit mit Besuch und Gegenbesuch, in der Regel während der Schulzeit. Die teilnehmenden Schulen und Familien müssen sich bereit erklären, einen ausländischen Gast als Schüler bzw. Mitglied der Familie aufzunehmen, zu betreuen und in das Alltagsleben zu integrieren.

Die von der Bezirksregierung Düsseldorf angebotenen Programme schließen kommerzielle Interessen der beteiligten Schulen und Familien aus. Kosten entstehen für die Reise (inkl. Reiseversicherung), ein erhöhtes Taschengeld während der Zeit im Ausland sowie für eventuelle Exkursionen oder Einführungsseminare.

Die Vermittlung durch die Bezirksregierung ist ein kostenloser Service und kommt damit indirekt einem Stipendium der Landesregierung gleich. Deshalb wird bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber großer Wert darauf gelegt, dass sie als gute Botschafter unseres Landes im Ausland auftreten. Das von den Schulen zu erstellende Gutachten ist daher von besonderer Wichtigkeit.

[Seitenanfang]Bewerbungsfristen und Bewerbungsverfahren

Das Schüleraustauschprogramm wird aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung nicht in Papierform an die Schulen und die Schülervertretungen in Nordrhein-Westfalen versandt. Die Schulen werden daher gebeten, interessierte und geeignete Schülerinnen und Schüler über die angebotenen Austauschmöglichkeiten zu informieren.

Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler mit guten bzw. sehr guten schulischen Leistungen.

Für Gymnasialschülerinnen und -schüler mit 12-jähriger Schullaufbahn erfolgt die Bewerbung für die individuellen Austauschprogramme in Klasse 9, die Durchführung der Programme in der 10.

Für Schülerinnen und Schüler mit 13-jähriger Schullaufbahn erfolgen die Bewerbung in Klasse 10 und die Durchführung in der Jahrgangsstufe 11.

Für einzelne Programme ist auch eine frühere Bewerbung in Klasse 7 und 8 möglich.

Ein ausführliches, von den Schulen zu erstellendes Gutachten - nicht nur über die schulischen Leistungen, sondern auch über das Sozialverhalten - ist für die Auswahl relevant.

Da die Ausschreibung der Programme seitens der anbietenden Länder in der Regel sehr kurzfristig erfolgt, werden die an diesen Angeboten interessierten Schulen gebeten, sich bei der u. a. Anschrift vormerken zu lassen.

Nähere Informationen zu den einzelnen Programmen sowie die "Allgemeinen Rahmenbedingungen" sind im Internet abrufbar. Auch die Chancen auf eine erfolgreiche Vermittlung sind dort unter "Statistik" zu finden.

Die Bewerbungsfristen, die je nach Programm variieren, können Sie den Bewerbungsunterlagen für die einzelnen Programme entnehmen. Diese können unter folgender Anschrift angefordert werden:

Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 43.03
Internationaler Austausch
Postfach 300865
40408 Düsseldorf

Tel.: 0211-475-5706
Fax: 0211-475-5979

e-mail: int-austausch@brd.nrw.de

Alle nachfolgend aufgeführten Programme werden von der Bezirksregierung Düsseldorf vermittelt, organisiert und zum Teil betreut.

[Seitenanfang]Neuseeland ( Südinsel )
  • während der Schulzeit zwei Monate mit Gegenbesuchen
  • Bewerbung in Klasse 9 oder 10 (13-jährige Schulzeit)
  • Austausch in Klasse 10/11
  • Reisekosten und -versicherung, Taschengeld und Kosten für eventuelle Exkursionen müssen selbst getragen werden.
     

[Seitenanfang]Australien ( New South Wales und Capital Territory)
  • während der Sommerferien 10 Wochen mit Gegenbesuchen
  • Bewerbung in Klasse 9 oder 10 (13-jährige Schulzeit)
  • Austausch in Klasse 10/11
  • Reisekosten und -versicherung, Taschengeld und Kosten für eventuelle Exkursionen müssen selbst getragen werden.
     

[Seitenanfang]Frankreich - Deutsch-französischer Jugendaustausch

Schülerinnen und Schüler der Klassen 9, 10 oder 11 (13-jährige Schulzeit), die Französisch als erste Fremdsprache gewählt haben, können drei Monate eine französische Schule besuchen. Während des Aufenthalts werden sie in französischen Gastfamilien untergebracht. Im Gegenzug kommt die französische Partnerschülerin oder der französische Partnerschüler für drei Monate nach Deutschland. Das Programm wird durch das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) unterstützt.

Das Jugendwerk stellt den Bezirksregierungen darüber hinaus Mittel für die Förderung von Schulpartnerschaften allgemein bildender Schulen mit Schulen in Frankreich zur Verfügung (gefördert wird im 2-Jahresturnus bei einer Mindestdauer von in der Regel 10 Tagen einschließlich Fahrt). Zusätzliche Mittel des Jugendwerks sind vorgesehen für folgende spezielle Programme:

  • Austauschprogramme für Schülerinnen und Schüler, die noch nicht die Partnersprache erlernen (Sprachmotivationsprogramme),
  • den längerfristigen (in der Regel 3-monatigen) individuellen Schüleraustausch,
  • den Austausch im berufsbildenden Schulbereich,
  • Praktika in Betrieben.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW) und den jeweils zuständigen Bezirksregierungen (Dezernate 48 bzw. 49).
 

[Seitenanfang]Frankreich - Individueller Schüleraustausch Heinrich Heine
  • Dauer: drei bis acht Wochen
  • Bewerbung: Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 9,10 und 11 (13-jährige Schulzeit), die am Ende des Schuljahres das Niveau B1 in der Partnersprache erreicht haben (Nachweis durch ein Fremdsprachenzertifikat nicht notwendig) bzw. eine Sprachkompetenz in der Partnersprache erreicht haben, die einen sinnvollen Austausch erlaubt
  • Weitere Informationen finden Sie hier.
     

[Seitenanfang]Frankreich - VOLTAIRE-Programm
  • Dauer: sechs Monate
  • Bewerbung: Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 und 10, sofern sie zum Zeitpunkt des Besuchs in Frankreich mindestens zwei Jahre Französischunterricht hatten. Wichtig: Schülerinnen und Schüler mit 12-jähriger Schullaufbahn müssen sich spätestens in Klasse 9 bewerben. Neu: In Einzelfällen können im Austauschjahr 2013/2014 auch Schülerinnen und Schüler der 8. Klasse an dem Programm teilnehmen; die Teilnahme wurde überdies für Schülerinnen und Schüler von Realschulen und beruflichen Vollzeit-Schulen geöffnet.
  • Bewerbungsschluss: in der Regel im Oktober
  • Weitere Informationen siehe hier.
     

[Seitenanfang]Frankreich - BRIGITTE SAUZAY-Programm im Bereich der Académie d'Amiens
  • Dauer: in der Regel drei Monate; Reduzierung auf acht Wochen möglich (davon sechs Wochen in der Schulzeit)
  • Bewerbung: Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 - 11 (13-jährige Schulzeit), sofern sie zum Zeitpunkt des Besuchs in Frankreich mindestens zwei Jahre Französischunterricht hatten; die Bewerbung erfolgt dementsprechend ab Klasse 7 bis in die 10. Wichtig: Schülerinnen und Schüler mit 12-jähriger Schullaufbahn müssen sich spätestens in Klasse 9 bewerben, da der Austausch spätestens in Klasse 10 erfolgen kann.
  • Bewerbungsschluss: voraussichtlich jeweils Ende Januar
     

[Seitenanfang]Schweiz - französischsprachig (Kanton Genf und Westschweiz )
  • während der Schulzeit zwei Monate mit Gegenbesuchen
  • Bewerbung in Klasse 9 oder 10 (13-jährige Schulzeit)
  • Alter zwischen 15 - 16, in Ausnahmefällen 17 Jahre
  • Reisekosten und -versicherung, Taschengeld und Kosten für eventuelle Exkursionen müssen selbst getragen werden.
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