Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
Das sogenannte "Schüler-BAföG" wird geleistet für den Besuch von
weiterführenden allgemein bildenden Schulen ab Klasse 10
Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung
Fach- und Fachoberschulklassen
Weiterbildungskollegs und Berufsaufbauschulen
Ein Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG besteht immer dann, wenn der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen oder das Einkommen des Ehegatten und der Eltern gedeckt ist und der Auszubildende bestimmte persönliche Voraussetzungen (z.B. Staatsangehörigkeit, Höchstalter) erfüllt.
Für bestimmte der o. g. Ausbildungsarten (z.B. allgemein bildende Schulen) kann Ausbildungsförderung zudem nur dann geleistet werden, wenn die Schülerinnen und Schüler nicht bei den Eltern wohnen und notwendig auswärts untergebracht sind.
Im Jahr 2009 wurden in Nordrhein-Westfalen im Jahresmittel ca. 34.000 Schülerinnen und Schüler nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert.
Weiterreichende Informationen können Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erhalten. Ebenfalls verfügbar sind dort die entsprechenden Formulare für die Beantragung von BAföG-Leistungen.
Auskünfte zu Fragen der Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler erteilen zudem die Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise und kreisfreien Städte. In der Regel ist für die Bearbeitung eines Förderantrages das jeweilige Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern zuständig.
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