| Auf diesem Weg können Personen, die unbefristet im öffentlichen
Schuldienst des Landes NRW beschäftigt sind, eine Versetzung beantragen. |
|
| Im Land NRW gibt es
unterschiedliche Verfahren zur Versetzung: |
|
| Allgemeine Hinweise zum Verfahren
Die vorliegende Anwendung ermöglicht Ihnen die Teilnahme an diesen Verfahren und erleichtert Ihnen eine erneute Antragstellung, wenn eine Versetzung nicht gleich bei der ersten Antragstellung Erfolg haben sollte. Ihre persönlichen Angaben bleiben gespeichert, so dass Sie Ihre Versetzungswünsche vereinfacht für jedes Versetzungsverfahren neu eingeben können. In dem Online-Antrag sind Hilfefunktionen hinterlegt, die Ihnen das korrekte Ausfüllen des Antrags erleichtern sollen. Wenn Sie den Online-Antrag ausfüllen, folgen Sie der vorgegebenen Navigation. Sie haben die Möglichkeit, den Antrag gleichzeitig für mehrere Verfahren zu stellen. Unter dem Menüpunkt Termine finden Sie alle maßgeblichen
Termine und Fristen für die nächsten Versetzungsverfahren. Beachten
Sie, dass es sich um Ausschlussfristen handelt. |
| Versetzung
aus persönlichen Gründen und Rückkehr aus einer Beurlaubung mit
gleichzeitiger Versetzung (laufbahngleiche Versetzung)
In diesen Verfahren können Sie Ihre persönlichen Gründe für den Versetzungsantrag darlegen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich in diesem Verfahren nur auf Stellen in Ihrer Laufbahn versetzen lassen können (laufbahngleich). Laufbahngleiche Versetzungen können nicht mehr im Rahmen des Bewerbungsverfahrens auf ausgeschriebene Stellen, sondern im Rahmen des allgemeinen Versetzungsverfahrens durchgeführt werden. Grundvoraussetzung für eine Versetzung ist immer die Freigabe der abgebenden oberen Schulaufsichtsbehörde zur Versetzung. Innerhalb der ersten drei Jahre nach der Neueinstellung werden Versetzungen nur in Ausnahmefällen erfolgen, damit eine Kontinuität bei der Unterrichtsversorgung gewahrt werden kann. Freigabeerklärungen für das allgemeine Versetzungsverfahren sind unter Berücksichtigung
Sie können davon ausgehen, dass Ihre persönlichen Belange dabei im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn bzw. des Arbeitgebers entsprechend gewürdigt werden. Fünf Jahre nach dem ersten zulässigen Versetzungsantrag bedarf es einer Freigabe zum Versetzungstermin nicht mehr. Die Fünf-Jahres-Frist bezieht sich auf den Versetzungstermin, zu dem der Antrag erstmalig getsellt wurde. Wird nach einer Versetzung nochmals ein Versetzungsantrag gestellt, beginnt die Fünf-Jahres-Frist erneut. Neben den allgemeinen Gründen, die Sie im Antrag markieren können, sind weitere Nachweise, die aus Ihrer Sicht eine Versetzung notwendig erscheinen lassen, dem Antrag, der nach dem Absenden des Online-Antrages ausgedruckt wird, beizufügen. Die wichtigsten Informationen daraus sollten mit Hinweis auf die beigefügten Nachweise auch stichpunktartig in das Freitextfeld "Versetzungsgründe" eingetragen werden. Lehrkräfte in einem Beförderungsamt (z.B. Oberstudienrat oder vergleichbare Angestellte) können eine Versetzung nur in diesem Verfahren erreichen. Inhaber von Funktionsstellen müssen sich auf ausgeschriebene Stellen (www.stella.nrw.de) bewerben. Eine Versetzung in diesem Verfahren ist grundsätzlich nicht möglich. Der Antrag lässt Versetzungswünsche in Bezug auf die Schulform und auf Kreise und kreisfreie Städte im Land NRW zu. Innerhalb der gewünschten Kreise können weiterhin gewünschte Dienstorte eingegeben werden. Es wird versucht, Sie nach Möglichkeit an einen der angegebenen Orte zu versetzen, damit ist aber die Suche nach einem anderen Einsatzort innerhalb der von Ihnen angegebenen Kreise nicht abgeschlossen, wenn eine Versetzung an einen Ihrer Wunschorte nicht möglich sein sollte. Eine weitere Voraussetzung für eine Versetzung ist die Entscheidung der aufnehmenden Schulaufsichtsbehörde, ob ein wunschgemäßer Einsatz möglich ist. Wenn Sie eine Versetzung in eine bestimmte Region begehren, beachten Sie, je genauer Sie Angaben zur Schulform und zum Einsatzort machen, desto mehr schränken Sie die Möglichkeiten für Alternativen ein. | |
|
Rückkehr aus einer Beurlaubung ohne Versetzung Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus einer Beurlaubung werden möglichst an ihrer früheren Schule eingesetzt. Sollte dies nicht möglich sein, wird für diese Lehrkräfte eine unterversorgte Schule in Wohnortnähe gesucht. Hinweise:
|
|
|
nach oben |
| Versetzungen von Lehrkräften im öffentlichen Schuldienst des Landes NRW auf ausgeschriebene Stellen |
|
|
Laufbahnwechselverfahren Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt für die Sekundarstufe II und das Lehramt für die Sekundarstufe I, die in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis in einer Laufbahn des gehobenen Dienstes beschäftigt sind, haben die Möglichkeit, sich an den speziell für Laufbahnwechsler ausgeschriebenen A 13 Z-Stellen zu bewerben (siehe Termine). Dies gilt auch für Lehrkräfte, die in Schulformen beschäftigt sind, die nicht ihrer Laufbahnbefähigung entsprechen (z. B. Lehrkräfte mit dem Lehramt für Gymnasium/Gesamtschule-(Jahrgangsstufe 11 - 13). Bewerberinnen und Bewerber für den Laufbahnwechsel werden mit ihrer Durchschnittsnote aus Erster und Zweiter Staatsprüfung (Ordnungsgruppe) bei der Zulassung zum Auswahlgespräch berücksichtigt. Wichtig: Bitte fügen Sie Ihrem Versetzungsantrag einfache Kopien Ihrer Staatsprüfungszeugnisse sowie ggf. einer Anerkennung des Landes NRW bei! Bitte denken Sie daran, sich parallel dazu bis zum Fristende bei der jeweils genannten Schule zu bewerben. |
|
|
nach oben |
|
|
Laufbahngleiche Versetzungen Laufbahngleiche Versetzungen können nicht mehr im Rahmen des Bewerbungsverfahrens auf ausgeschriebene Stellen sondern ausschließlich im Rahmen des allgemeinen Versetzungsverfahrens durchgeführt werden. |
|
|
nach oben |
|
| Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland
In diesem Verfahren können Sie eine Übernahme in den Schuldienst
eines anderen Bundeslandes beantragen und Ihre persönlichen Gründe für den
Versetzungsantrag darlegen. Im Online-Antrag werden Sie nach der Eingabe der
persönlichen Daten zu den für das Lehreraustauschverfahren zusätzlich
relevanten Datenfeldern geführt. Wenn Sie als Versetzungsziel alternativ mehrere Bundesländer angeben, sind die zusätzlichen Nachweise jeweils für jedes Bundesland einzureichen. Achtung: Am Lehrertauschverfahren zum 1.2. eines jeden Jahres nehmen die Bundesländer Bayern, Brandenburg, Berlin, Hessen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein nicht teil. |
|
|
|
|
|
nach oben |
|
|
|
|
|
|
|