Auf diesem Weg können Personen, die unbefristet im öffentlichen Schuldienst des Landes NRW beschäftigt sind, eine Versetzung beantragen.

Im Land NRW gibt es unterschiedliche Verfahren zur Versetzung:
Allgemeine Hinweise zum Verfahren

Die vorliegende Anwendung ermöglicht Ihnen die Teilnahme an diesen Verfahren und erleichtert Ihnen eine erneute Antragstellung, wenn eine Versetzung nicht gleich bei der ersten Antragstellung Erfolg haben sollte. Ihre persönlichen Angaben bleiben gespeichert, so dass Sie Ihre Versetzungswünsche vereinfacht für jedes Versetzungsverfahren neu eingeben können. In dem Online-Antrag sind Hilfefunktionen hinterlegt, die Ihnen das korrekte Ausfüllen des Antrags erleichtern sollen.


Wenn Sie den Online-Antrag ausfüllen, folgen Sie der vorgegebenen Navigation. Sie haben die Möglichkeit, den Antrag gleichzeitig für mehrere Verfahren zu stellen.

Unter dem Menüpunkt Termine finden Sie alle maßgeblichen Termine und Fristen für die nächsten Versetzungsverfahren. Beachten Sie, dass es sich um Ausschlussfristen handelt.
Im Online-Antragsverfahren (OLIVER) wird die Bewerbungsfrist durch die elektronische Übermittlung des Online-Antrags gewahrt, wenn der ausgedruckte Online-Antrag innerhalb von sieben Kalendertagen nachgereicht wird (Posteingang bei der Schulleitung).

 

 

Versetzung aus persönlichen Gründen und Rückkehr aus einer Beurlaubung mit gleichzeitiger Versetzung (laufbahngleiche Versetzung)

In diesen Verfahren können Sie Ihre persönlichen Gründe für den Versetzungsantrag darlegen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich in diesem Verfahren nur auf Stellen in Ihrer Laufbahn versetzen lassen können (laufbahngleich).

Laufbahngleiche Versetzungen können nicht mehr im Rahmen des Bewerbungsverfahrens auf ausgeschriebene Stellen, sondern im Rahmen des allgemeinen Versetzungsverfahrens durchgeführt werden.

Grundvoraussetzung für eine Versetzung ist immer die Freigabe der abgebenden oberen Schulaufsichtsbehörde zur Versetzung. Innerhalb der ersten drei Jahre nach der Neueinstellung werden Versetzungen nur in Ausnahmefällen erfolgen, damit eine Kontinuität bei der Unterrichtsversorgung gewahrt werden kann.

Freigabeerklärungen für das allgemeine Versetzungsverfahren sind unter Berücksichtigung
  - der dienstlichen Interessen an einer Sicherstellung der Unterrichtsversorgung der Schulen und
  - den persönlichen Interessen an einer Versetzung
zu erteilen.

Sie können davon ausgehen, dass Ihre persönlichen Belange dabei im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn bzw. des Arbeitgebers entsprechend gewürdigt werden.

Fünf Jahre nach dem ersten zulässigen Versetzungsantrag bedarf es einer Freigabe zum Versetzungstermin nicht mehr. Die Fünf-Jahres-Frist bezieht sich auf den Versetzungstermin, zu dem der Antrag erstmalig getsellt wurde. Wird nach einer Versetzung nochmals ein Versetzungsantrag gestellt, beginnt die Fünf-Jahres-Frist erneut.

Neben den allgemeinen Gründen, die Sie im Antrag markieren können, sind weitere Nachweise, die aus Ihrer Sicht eine Versetzung notwendig erscheinen lassen, dem Antrag, der nach dem Absenden des Online-Antrages ausgedruckt wird, beizufügen. Die wichtigsten Informationen daraus sollten mit Hinweis auf die beigefügten Nachweise auch stichpunktartig in das Freitextfeld "Versetzungsgründe" eingetragen werden.

Lehrkräfte in einem Beförderungsamt (z.B. Oberstudienrat oder vergleichbare Angestellte) können eine Versetzung nur in diesem Verfahren erreichen.

Inhaber von Funktionsstellen müssen sich auf ausgeschriebene Stellen (www.stella.nrw.de) bewerben. Eine Versetzung in diesem Verfahren ist grundsätzlich nicht möglich.

Der Antrag lässt Versetzungswünsche in Bezug auf die Schulform und auf Kreise und kreisfreie Städte im Land NRW zu. Innerhalb der gewünschten Kreise können weiterhin gewünschte Dienstorte eingegeben werden. Es wird versucht, Sie nach Möglichkeit an einen der angegebenen Orte zu versetzen, damit ist aber die Suche nach einem anderen Einsatzort innerhalb der von Ihnen angegebenen Kreise nicht abgeschlossen, wenn eine Versetzung an einen Ihrer Wunschorte nicht möglich sein sollte.

Eine weitere Voraussetzung für eine Versetzung ist die Entscheidung der aufnehmenden Schulaufsichtsbehörde, ob ein wunschgemäßer Einsatz möglich ist. Wenn Sie eine Versetzung in eine bestimmte Region begehren, beachten Sie, je genauer Sie Angaben zur Schulform und zum Einsatzort machen, desto mehr schränken Sie die Möglichkeiten für Alternativen ein.



Rückkehr aus einer Beurlaubung ohne Versetzung

Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus einer Beurlaubung werden möglichst an ihrer früheren Schule eingesetzt. Sollte dies nicht möglich sein, wird für diese Lehrkräfte eine unterversorgte Schule in Wohnortnähe gesucht.

Hinweise:

  • Versetzungen während einer fortdauernden Beurlaubung sind nicht möglich.
  • Eine Rückkehr in den Schuldienst ist mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Wochenstundenzahl der angestrebten Schulform erforderlich.
  • RückkehrerInnen aus einer Beurlaubung von bis zu einem Jahr kehren grundsätzlich an ihre alte Schule zurück ohne dass es hierfür eines Antrages bedarf.
  • Bei Rückkehr aus der Elternzeit wird die Mutterschutzfrist mit einbezogen.
  • Rückkehrer aus einer Beurlaubung vom 01.12. bis 31.05. stellen einen Antrag zum 01.02.,
    Rückkehrer aus einer Beurlaubung vom 01.06. bis 30.11. stellen einen Antrag zum 01.08.

 

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Versetzungen von Lehrkräften im öffentlichen Schuldienst des Landes NRW auf ausgeschriebene Stellen

 

Laufbahnwechselverfahren

Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt für die Sekundarstufe II und das Lehramt für die Sekundarstufe I, die in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis in einer Laufbahn des gehobenen Dienstes beschäftigt sind, haben die Möglichkeit, sich an den speziell für Laufbahnwechsler ausgeschriebenen A 13 Z-Stellen zu bewerben (siehe Termine). Dies gilt auch für Lehrkräfte, die in Schulformen beschäftigt sind, die nicht ihrer Laufbahnbefähigung entsprechen (z. B. Lehrkräfte mit dem Lehramt für Gymnasium/Gesamtschule-(Jahrgangsstufe 11 - 13).

Bewerberinnen und Bewerber für den Laufbahnwechsel werden mit ihrer Durchschnittsnote aus Erster und Zweiter Staatsprüfung (Ordnungsgruppe) bei der Zulassung zum Auswahlgespräch berücksichtigt.

Wichtig: Bitte fügen Sie Ihrem Versetzungsantrag einfache Kopien Ihrer Staatsprüfungszeugnisse sowie ggf. einer Anerkennung des Landes NRW bei! Bitte denken Sie daran, sich parallel dazu bis zum Fristende bei der jeweils genannten Schule zu bewerben.
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Laufbahngleiche Versetzungen

Laufbahngleiche Versetzungen können nicht mehr im Rahmen des Bewerbungsverfahrens auf ausgeschriebene Stellen sondern ausschließlich im Rahmen des allgemeinen Versetzungsverfahrens durchgeführt werden.

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Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland

In diesem Verfahren können Sie eine Übernahme in den Schuldienst eines anderen Bundeslandes beantragen und Ihre persönlichen Gründe für den Versetzungsantrag darlegen. Im Online-Antrag werden Sie nach der Eingabe der persönlichen Daten zu den für das Lehreraustauschverfahren zusätzlich relevanten Datenfeldern geführt.
Füllen Sie alle Felder vollständig aus, da aus Ihren Angaben der bundeseinheitlich geltende Vordruck generiert wird. Unvollständige Angaben führen zur Nichtberücksichtigung Ihres Antrages durch die anderen Bundesländer!
Zusätzliche Nachweise zu den Antragsbegründungen sind schriftlich und in aktueller Fassung dem  ausgedruckten Antrag beizufügen.

Wenn Sie als Versetzungsziel alternativ mehrere Bundesländer angeben, sind die zusätzlichen Nachweise jeweils für jedes Bundesland einzureichen.

Achtung: Am Lehrertauschverfahren zum 1.2. eines jeden Jahres nehmen die Bundesländer Bayern, Brandenburg, Berlin, Hessen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein nicht teil.

 

 

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