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Aufgaben und Geschäftsbereich

 Neubau

Mit Organisationserlass vom 7. Juli 2005 hat Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers die Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden neu abgegrenzt und die Zuständigkeiten der obersten Landesbehörden neu gefasst. Danach trägt das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder jetzt die Bezeichnung Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW).

Aufgabenfelder im Bereich Schule

Das Ministerium ist oberste Schulaufsichtsbehörde. Es nimmt für das Land die Schulaufsicht über das gesamte Schulwesen wahr. Dies umfasst bei fast 6.800 Schulen ca. 185.000 Lehrerinnen und Lehrer und 2,9 Millionen Schülerinnen und Schüler.

Wesentliche Aufgabenfelder im Bereich Schule sind:

  • die Sicherung und Weiterentwicklung eines qualitativ hochwertigen, zukunftsgerichteten, international konkurrenzfähigen Bildungsangebotes in Schulen,
  • die Sicherung der Bildungschancen bei Stärkung der Selbstverantwortung des Einzelnen,
  • die Stärkung der Einrichtungen im Geschäftsbereich durch größere Selbstständigkeit und durch Einführung neuer Steuerungselemente - insbesondere die Stärkung der Selbstständigkeit von Schule sowie 
  • eine an diesen Zielen ausgerichtete moderne und effiziente Organisation und Wahrnehmung von Schulaufsicht.

Geschäftsbereich des MSW

Unmittelbare Aufsichtsbehörden über die Schulen sind die Schulämter (Grund-, Haupt und Förderschulen) sowie die Bezirksregierungen (Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Berufskollegs, Weiterbildungskollegs sowie Förderschulen u. a. im Bildungsbereich dieser Schulformen). Die Bezirksregierungen sind zugleich obere Schulaufsichtsbehörde. Das Schulamt wird als untere staatliche Behörde von den Kreisen und kreisfreien Städten getragen.

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