Mit Organisationserlass vom 7. Juli 2005 hat Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers die Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden neu abgegrenzt und die Zuständigkeiten der obersten Landesbehörden neu gefasst. Danach trägt das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder jetzt die Bezeichnung Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW).
Das Ministerium ist oberste Schulaufsichtsbehörde. Es nimmt für das Land die Schulaufsicht über das gesamte Schulwesen wahr. Dies umfasst bei fast 6.800 Schulen ca. 185.000 Lehrerinnen und Lehrer und 2,9 Millionen Schülerinnen und Schüler.
Wesentliche Aufgabenfelder im Bereich Schule sind:
Unmittelbare Aufsichtsbehörden über die Schulen sind die Schulämter (Grund-, Haupt und Förderschulen) sowie die Bezirksregierungen (Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Berufskollegs, Weiterbildungskollegs sowie Förderschulen u. a. im Bildungsbereich dieser Schulformen). Die Bezirksregierungen sind zugleich obere Schulaufsichtsbehörde. Das Schulamt wird als untere staatliche Behörde von den Kreisen und kreisfreien Städten getragen.