Evangelische und katholische Feiertage
Die religösen Feiertage der Evangelischen und der katholischen Kirchen richten sich nach dem Feiertagsgesetz NW vom 23.04.89.
Feiertage anderer Religionsgemeinschaften
Die Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern aus Anlass der Feiertage richtet sich nach § 43 Abs. 3 SchulG. Eine Auflistung anderer religiöser Feiertage finden Sie hier:
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