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Müssen Schulen das Bandbreitenmodell anwenden?
Gilt die Pflichtstunden-Bandbreite auch für Teilzeitbeschäftigte?
Bleiben die Anrechnungsstunden erhalten?
Wie verhalten sich Altersermäßigung und Pflichtstunden-Bandbreite?
Können auch schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen an der Bandbreitenregelung teilnehmen?
Gibt es neben der Flexibilisierung im Schuljahresverlauf noch die Möglichkeit der Mehrarbeit?
In welchem Zeitraum muss der Ausgleich für eine vorübergehende Flexibilisierung der Pflichtstundenzahl erfolgen?
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