Gemeinsame Ergebnisse des Dialogs zwischen den Lehrerorganisationen NRW und der Ministerin für Schule, Wissenschaft und Forschung vom 6. Juni 2001
Die Vorsitzenden aller Lehrerorganisationen in Nordrhein-Westfalen und Bildungsministerin Gabriele Behler haben am 6. Juni 2001 ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der Lehrerarbeitszeit abschließend beraten. Damit werden gemeinsam Konsequenzen aus dem Gutachten der Unternehmensberatung Mummert & Partner zur Lehrerarbeitszeit gezogen. Die Gremien des Philologenverbandes, des Realschullehrerverbandes, des Verbandes der Lehrer an Berufskollegs und des Verbandes der Lehrer an Wirtschaftsschulen haben den gemeinsamen Eckpunkten zugestimmt. Dem Eckpunktepapier nicht zugestimmt haben der Landesvorstand des Verbandes Bildung und Erziehung (am 22. Juni 2001) und der Landesvorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (am 30. Juni 2001).
Die Verbände und Organisationen der Lehrer und Lehrerinnen in Nordrhein-Westfalen und die Ministerin für Schule, Wissenschaft und Forschung stimmen in dem Ziel überein,
Die Lehrerorganisationen stellen fest, dass aufgrund der Ist-Ergebnisse der Arbeitszeituntersuchung der Fa. Mummert + Partner die derzeitige Höhe der Lehrerarbeitszeit grundsätzlich korrekturbedürftig ist.
Die Ministerin hält es für erforderlich, insbesondere die gravierenden Unterschiede der zeitlichen Belastung von Lehrerinnen und Lehrern auszugleichen.
Sie sieht angesichts der Haushaltslage des Landes und unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schülerzahlen derzeit keine Möglichkeit, zu einer Senkung der Pflichtstundenzahlen zu kommen, nicht zuletzt deshalb, weil das Land NRW mit dem Stufenplan 'Verlässliche Schule 2001 - 2005' zur Sicherung der Unterrichtsversorgung infolge des Anstiegs der Schülerzahlen sowie für neue unterrichtliche Angebote 6.100 Stellen zusätzlich zur Verfügung stellt, mit denen die personellen Ressourcen für die Wahrnehmung der unterrichtlichen wie der außerunterrichtlichen Aufgaben verbessert werden.
Die Ministerin und die Lehrerorganisationen stimmen darin überein, dass mit Blick auf die Zukunft der jungen Generation eine Kürzung des Unterrichts nicht verantwortet werden kann.
Die Lehrerverbände erwarten, dass das Land mittelfristig einen Beitrag leisten wird, neben einer größeren Zeitgerechtigkeit auch eine zusätzliche Arbeitszeitentlastung in den Schulen zu ermöglichen. Die Ministerin für Schule, Wissenschaft und Forschung wird bei insgesamt zurückgehenden Schülerzahlen zu einem späteren Zeitpunkt die Frage einer Arbeitszeitentlastung unter besonderer Berücksichtigung besonders beanspruchter Lehrergruppen erneut auf die Tagesordnung setzen und sich in diesem Sinne einsetzen.
In der Überzeugung, dass Folgerungen aus der Arbeitszeituntersuchung soweit wie möglich gemeinsam gefunden und auf der Basis eines Konsenses geregelt werden sollten, haben die nordrhein-westfälischen Lehrerorganisationen und die Ministerin für Schule, Wissenschaft und Forschung auf dieser Grundlage Einvernehmen über folgende Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Lehrerarbeitszeit erzielt.
1.
Die Pflichtstundenregelung wird für alle Schulen mit dem Ziel größerer individueller Arbeitszeitgerechtigkeit und erweiterter Flexibilität der einzelnen Schule bei der Aufgabenerledigung und beim Einsatz der Lehrerarbeitszeit weiterentwickelt.
2.
Das Pflichtstundenmaß bleibt Parameter der Lehrerarbeitszeit und damit des Stellenbedarfs. Das Pflichtstundenmaß der AVO wird Ausgangswert einer Bandbreite, innerhalb der innerschulisch die Pflichtstundenzahl der Lehrerinnen und Lehrer im Einzelnen festgesetzt wird. Korrespondierend mit der zeitlichen Inanspruchnahme durch besondere unterrichtsbezogene Belastungen und außerunterrichtliche Aufgaben kann die einzelne Unterrichtsverpflichtung das jeweilige Pflichtstundenmaß unterschreiten oder bis zu drei Stunden überschreiten.
Die Abweichungen vom Ausgangswert (ohne Berücksichtigung von Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden gemäß § 2 Abs. 3 und Abs. 5 AVO) müssen sich in der einzelnen Schule insgesamt ausgleichen. Außerunterrichtliche Aufgabenbereiche dürfen grundsätzlich nicht zu Lasten der Unterrichtsversorgung zusätzlich bedient werden.
Bei der näheren Ausgestaltung und schulischen Handhabung der Bandbreitenregelung kann schulformspezifisch differenziert werden unter Berücksichtigung des Ausgangswertes der Pflichtstundenzahl. Bei einem Ausgangswert von 28 Pflichtstunden soll eine Überschreitung um drei Stunden nur im Ausnahmefall erfolgen.
3.
Über Grundsätze für die Festlegung der individuellen Pflichtstundenzahl entscheidet die Lehrerkonferenz auf Vorschlag des Schulleiters oder der Schulleiterin. Die Festsetzung der Zahl der Pflichtstunden im Einzelnen obliegt dem Schulleiter oder der Schulleiterin.
4.
Eine flexiblere Erteilung der Pflichtstunden im Schuljahr wird in Angleichung an die bestehende Regelung für das Berufskolleg gemäß § 2 Abs. 4 AVO ermöglicht. Die Zahl der im Einzelnen festgesetzten Pflichtstunden einer Lehrerin oder eines Lehrers kann vorübergehend aus schulorganisatorischen Gründen in allen Schulformen um bis zu sechs Stunden unter- oder überschritten werden. Die zusätzlich oder weniger erteilten Unterrichtsstunden sind innerhalb des Schuljahres, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr auszugleichen.
Weitere Hinweise zum Bandbreitenmodell
5.
Gesamtarbeitszeitmodelle (Jahresarbeitszeit) bedürfen vor einer etwaigen Entscheidung über ihre Eignung der praktischen Erprobung. Um dies grundsätzlich zu ermöglichen, soll die gesetzliche Grundlage für die Erprobung von Arbeitszeitmodellen geschaffen werden, die nicht auf der Bemessung nach wöchentlichen Pflichtstunden beruhen.
6.
Eine Erprobung strukturell neuer Arbeitszeitmodelle muss ergebnisoffen angelegt sein und von den am Versuch beteiligten Lehrerkollegien in breiter Mehrheit mitgetragen werden.
7.
Da im Bereich der Berufskollegs - vorbehaltlich einer weiteren Prüfung und der Ausgestaltung im Einzelnen - Interesse an der Erprobung eines Gesamtarbeitszeitmodells besteht, wird im weiteren Verfahren ein Erprobungskonzept entwickelt und zunächst für das Berufskolleg schulformspezifisch konkretisiert.
8.
Grundlegend für die Konzeptentwicklung sind dabei folgende Vorgaben: Die Schulen erhalten im Volumen ihrer Stellenzahl ein Zeitbudget, das "Zeitmanagement" wird auf die Schul-ebene übertragen. Das Pflichtstundenmaß bleibt Parameter für Stellenbedarf und Stellenzuweisung. Die Vorschläge aus der Empfehlung des Arbeitszeitgutachtens können herangezogen, eine Verbesserung der Aufgabenerledigung auf schulischer Ebene muss ermöglicht werden.
9.
Über die bereits zum 1. Februar 2000 realisierte Erhöhung der Schulleitungspauschale für Grundschulen, Hauptschulen, Sonderschulen und Realschulen im Volumen von 430 Stellen hinaus werden in dieser Legislaturperiode (2004) zusätzlich 500 Stellen neu geschaffen, um die Leitungszeit der Schulen zu erhöhen. Bei der Entscheidung über die Zuweisung dieser Stellen werden die Empfehlungen des Gutachters, die Grundentlastung für kleine Schulen zu verbessern und die Leitungspauschale unabhängig von der Schulform anzugleichen, in die Überlegungen einbezogen.
10.
Beratungs- und Unterstützungsangebote zum Abbau und zur Bewältigung spezifischer Belastungen und beruflicher Anforderungen im Lehrerberuf werden als eigenständiges Thema im Gespräch zwischen den Lehrerorganisationen und dem Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung weiter erörtert.
11.
Vom Gutachter Mummert & Partner vorgeschlagene Aufwandsobergrenzen werden nicht als rechtsverbindliche Normen vorgegeben, sondern bieten den Schulen Anhaltspunkte, die auch das Land zugrunde legt. Jede Schule unterzieht sich selbst einer aufgabenkritischen Überprüfung.
12.
Das Ministerium wird sich weiter dafür einsetzen, dass die Lehrkräfte nicht mit Aufgaben belastet werden, die in der Zuständigkeit des Schulträgers liegen.
13.
Mittelfristig sollen Neue Medien bei der Beschaffung von Arbeits- und Unterrichtsmaterialien und der Unterrichtsvorbereitung als Entlastungspotenzial genutzt werden. Entsprechende Ansätze und Pilotprojekte mit dieser Zielsetzung sind zu entwickeln und auch Gegenstand der Arbeit in der e-nitiative.nrw.
Ein Leitfaden der e-nitiative.nrw zur Ausstattung für das Lernen mit Neuen Medien wird Aussagen zur Technikwartung enthalten.
14.
Fragen zur Aufgabenentwicklung der Schulen, zur Zuordnung von Aufgaben und zur Effizienz der Aufgabenwahrnehmung sollen regelmäßig zwischen dem Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung und den Lehrerorganisationen beraten werden.
15.
Änderungen der Pflichtstundenregelung (Bandbreitenmodell) sollen durch Änderung der VO zu § 5 SchFG zum Schuljahr 2002/2003 in Kraft gesetzt werden. Die vorgesehene Beteiligung der Lehrerkonferenz soll durch eine Änderung des Schulmitwirkungsgesetzes abgesichert werden.
Für die Erprobung anderer Arbeitszeitmodelle sollen die gesetzlichen Voraussetzungen durch eine Öffnungsklausel in § 5 SchFG geschaffen werden.
16.
Zur Weiterentwicklung der Pflichtstundenregelung wird eine Handreichung (Orientierungsrahmen) entwickelt. Vertreterinnen und Vertreter aus Schulen und Schulaufsicht werden an der Erarbeitung des Orientierungsrahmens wie an einer - zunächst auf zwei Jahre angelegten - fortlaufenden Erfahrungssicherung und -auswertung beteiligt.
17.
Zur Erprobung des Gesamtarbeitszeitmodells (Jahresarbeitszeit) wird möglichst bis Ende 2001 ein Rahmenkonzept entwickelt, auf dessen Grundlage über Durchführung und Modalitäten eines Pilotprojektes entschieden wird.
Dr. Jürgen Schmitter
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Landesverband NRW
Peter Heesen
Philologen-Verband NRW
Ulrich Brambach
Realschullehrerverband NRW
Udo Beckmann
Verband Bildung und Erziehung
Landesverband NRW
Wolfgang Brückner
Verband der Lehrerinnen und Lehrer
an Berufskollegs NRW
Prof. Dr. Hermann Hansis
Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen
Landesverband NRW
Stephanie Dern
Verein katholischer deutscher Lehrerinnen
Landesverband NRW
Gabriele Behler
Ministerin für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW
1) Der Landesvorstand der GEW hat den mit den Vorsitzenden aller Lehrerorganisationen gemeinsam erarbeiteten und am 6. Juni 2001 abschließend beratenen Eckpunkten am 30. Juni 2001 nicht zugestimmt.
2) Der Landesvorstand des VBE hat den mit den Vorsitzenden aller Lehrerorganisationen gemeinsam erarbeiteten und am 6. Juni 2001 abschließend beratenen Eckpunkten am 22. Juni 2001 nicht zugestimmt.
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