
Nordrhein-Westfalen ist ein Zuwanderungsland. Die demografische Entwicklung zeigt, dass der Anteil der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund derzeit rund ein Drittel beträgt und weiter wächst. Insbesondere in städtischen Kerngebieten wird in den nächsten 10 bis 15 Jahren Prognosen zufolge der Anteil auf 50 Prozent und mehr ansteigen.
Schulen mit einem hohen Anteil an Kindern aus Zuwandererfamilien sind mit einer schwierigen und komplexen Aufgabe konfrontiert, weil viele ihrer Schülerinnen und Schüler die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen. Die Mängel in der Beherrschung der deutschen Sprache machen den Unterricht in vielen Klassen mühsam, Lernfortschritte der Schüler werden oft nur langsam erreicht. Um den Belastungen gegenzusteuern und durch Förderarbeit die Schüler mit Migrationshintergrund auf einen ähnlichen Leistungsstand zu bringen wie die deutschen Schüler, vergibt das Land NRW zusätzliche Lehrerstellen.
Bisher orientierte sich die Verteilung der Integrationsstellen vor allem an der Zahl der Schüler mit Migrationshintergrund. Je höher der Ausländer- und Aussiedleranteil war, umso mehr Lehrerstunden wurden zugewiesen. Das schlechte Abschneiden dieser Gruppe von Schülern bei der Pisa-Studie hat jedoch die Mängel einer überwiegenden Inputsteuerung von schulischen Entwicklungsprozessen offen gelegt. Zu wenig wurde auf die Erfolge, auf die Wirksamkeit der eingesetzten Ressource im Hinblick auf die Schülerleistungen geachtet.
Mit Beginn des Schuljahres 2006/2007 ist dieses Verfahren durch
ministeriellen Erlass zugunsten einer
primär an Qualitätsindikatoren von Wirksamkeit der Integrations- und
Fördermaßnahmen orientierten Vergabe aufgegeben worden. Qualitätssicherung schulischer
Maßnahmen und Output-Orientierung sollen jetzt auch bei den Integrationsstellen
dazu anregen, auf die Wirksamkeit der eingesetzten Förderung zu achten. Künftig
wird nachhaltig überprüft, ob die Förderung mit zusätzlichen Lehrerstellen auch
zu zweifelsfrei feststellbaren Erfolgen führt.
Erfolge gelungener Integration zeigen sich bei den Schülern mit
Migrationshintergrund u. a. darin:
Die Schulen richten ihren Antrag für die Zuweisung der Integrationsstellen an die zuständige Schulaufsicht. Der Antrag besteht aus Datenblatt und Sprachförderkonzept. Antragsschluss ist der jeweils der 30. Oktober eines Jahres. Die Stellenzuweisung erfolgt für die folgenden zwei Schuljahre.
Weitere detaillierte Informationen erhalten Sie auf den Seiten des NRW-Bildungsservers learn:line.
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