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Das neue Schulgesetz

 

Das neue Schulgesetz setzt auf Sie, Ihre Motivation, Ihr Know-how. Und es bietet Ihnen mehr Möglichkeiten Ihr Engagement und Ihre Ideen umzusetzen.

Denn zukünftig sollen Sie besten Voraussetzungen bekommen, um  SchülerInnen individuell und erfolgreich zu unterstützen oder zu fördern. Wichtige Schritte zur Erreichung dieser Ziele sind z.B.:

 

Neue Teams für exzellente Qualität

Als objektive und konstruktive Berater verstehen sich die neuen Qualitätsteams, die in Zukunft Schulen besuchen. Das sind unabhängige Experten, die Entwicklungsprozesse prüfen und gegebenenfalls optimieren. Dabei besuchen sie den Unterricht und sprechen mit Ihnen, den Schülern und Eltern.

  

Kompetenzen bündeln durch Grundschulverbünde

Kleine, wohnortnahe Grundschulstandorte können trotz Rückgang der Schülerzahlen erhalten bleiben. Schulträger können nun die Grundschulen organisatorisch in Grundschulverbünden zusammenzuschließen. Das sichert die Effizienz und verbessert die pädagogischen Möglichkeiten. Natürlich ist die Mitwirkung der Eltern weiterhin erwünscht und wird durch Teilpflegschaften gewahrt.

 

Die gute Wahl für Schulleiterinnen und Schulleiter

In eigenverantwortlichen Schulen ist die Position der Schulleitung von besonderer Bedeutung. Schulleiterinnen und Schulleiter werden durch die Schulkonferenz gewählt und von der Schulaufsicht zunächst in ein Zeitbeamtenverhältnis berufen. Die erste und zweite Amtszeit beträgt jeweils 5 Jahre; danach erfolgt eine Wiederwahl auf Dauer.

 

Eltern machen Erfolg

Die aktive Mitarbeit von Eltern bleibt für jede Schule von unschätzbarem Wert. Und das soll weiter ausgebaut werden mit neuen Möglichkeiten und erweiterten Rechten, wie z.B. bei der Wahl der Schulleitung. Der Erfolg des neuen Schulgesetzes setzt auf engagierte Eltern, die sich einbringen, Qualität einfordern und gemeinsam mit Lehrern und Schülern auf eine neue, eigenverantwortliche Schulkultur setzen.

 

Niemand bleibt mit seinen Problemen allein.

Die Schule ist weitaus mehr als eine Bildungsstätte. Sie begleitet junge Menschen auf ihrem Weg und hat einen klaren Schutzauftrag gegenüber den ihr anvertrauten Kindern und Jugendlichen. Schon bei jedem Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung hat die Schule unmittelbar zu reagieren und das Jugendamt oder andere Institutionen einzuschalten.

 

Weitere Informationen zum neuen Schulgesetz

 

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