Verantwortung vor Ort
Die Schulleiterinnen und Schulleiter tragen die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer gemäß § 59 Abs. 8 SchulG. Sie sind insbesondere dafür verantwortlich, die Gefährdungspotenziale der Arbeitsplätze zu ermitteln (Gefährdungsbeurteilung), die Gefahrenbeseitigung zu veranlassen und diese Tätigkeiten auch zu dokumentieren.
Fachliche Unterstützung
In der Schulabteilung der jeweiligen Bezirksregierung stehen die Dezernentinnen und Dezernenten für die Generalie "Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen" bei Fragen zu diesem Thema zur Verfügung.
Das Ministerium hat zu diesem Aufgabengebiet diverse Hinweise und Handlungshilfen entwickelt. Der arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Dienst stellt Checklisten mit Prüfkriterien zur Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsvorschläge bereit:
Angebote für berechtigte Nutzer (Zugang zum geschützten Bereich)
Zugangsberechtigungen erhalten die Lehrkräfte der öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen über die Schulleitungen.
Arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst
Betriebsärzte und Betriebsärztinnen sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit der BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH (BAD GmbH) beraten die Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter der öffentlichen Schulen zu allen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fragestellungen.
Ihr Kontakt zur BAD GmbH:
Zum Thema Mutterschutz bei schwangeren Lehrerinnen
Hinweise und Handlungshilfen (Stand: November 2007)
Fragebogen zum beruflichen Einsatz
Gefährdungsbeurteilung
Weitere Angebote
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