LMZV online - Lernmittellzulassungsverfahren
Informationen zur Lernmittelzulassung finden Sie im Bildungsportal
Zugelassene Lernmittel finden Sie im Verzeichnis der zugelassenen Lernmittel
Lernmittel dürfen an Schulen nur eingeführt werden, wenn sie zugelassen sind. Die Zulassung von Lernmitteln regelt der
Erlass des Ministeriums vom 3.12.2003
Das Ministerium legt jeweils für die Fächer der Schulformen den Zulassungsweg fest. Die Einzelheiten finden Sie in der Liste
Zuordnung der Fächer zu den Zulassungswegen
Weitere Informationen zu Lernmitteln für kompetenzorientiertes Lernen erhalten Sie auch unter
www.medienberatung.nrw.de
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