Besetzung von Stellen für die sonderpädagogische Förderung mit Lehrkräften mit der Befähigung für ein anderes Lehramt

An den Förderschulen mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernen oder emotionale und soziale Entwicklung oder an allgemeinen Schulen, die entsprechende Stellen ausschreiben, können neben Lehrkräften mit einem Lehramt für sonderpädagogische Förderung auch Lehrkräfte mit einem anderen Lehramt eingestellt werden, wenn sie sich verpflichten, die Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung berufsbegleitend zu erwerben (VOBASOF). Die Einstellung erfolgt in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis. Nach Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung erfolgt die Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis, bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in ein Beamtenverhältnis auf Probe in der Laufbahn der Förderschullehrkraft.

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