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Ausländische Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten an Schulen in NRW

Fremdsprachenassistentin

In jedem Schuljahr werden in Nordrhein-Westfalen insgesamt ca. 260 Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten für Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Russisch an den Schulen eingesetzt.

Ausländische Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten unterstützen die Lehrkräfte auf Gebieten des Unterrichts, für die sie als "native speaker" und als Vertreter ihres Landes besonders geeignet sind. In der Regel handelt es sich um ausländische Germanistikstudentinnen und -studenten, die im Rahmen ihres Studiums zu ihrer eigenen Fortbildung nach Deutschland kommen.

Ausländische Assistentinnen und Assistenten sollen für ihre Aufgaben nicht mehr als 12 Wochenstunden in Anspruch genommen werden. Sie dürfen insbesondere keinen eigenverantwortlichen Unterricht erteilen oder regelmäßig Vertretungsstunden übernehmen. Die Dauer des Assistentenjahres beträgt in der Regel 8 - 9 Monate innerhalb des Schuljahres.

Ausländische Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten werden in Nordrhein-Westfalen an Gymnasien, Gesamtschulen, Berufskollegs sowie bilingualen Realschulen eingesetzt.

Aufgrund des Ungleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage können nicht alle Zuweisungswünsche erfüllt werden. Jede Schule kann nur eine Assistentin bzw. einen Assistenten beantragen.

Die Schulen werden gebeten, für die Anforderung einer Assistentin/eines Assistenten das Formblatt zu verwenden, das auf der Webseite der Bezirksregierung Düsseldorf zu finden ist. Bitte senden Sie dieses Formblatt bis spätestens zum Ende des ersten Halbjahres eines Schuljahres (für das folgende Schuljahr) auf dem Postweg an die

Bezirksregierung Düsseldorf,
Dez. 49 - Intern. Austausch -
Postfach 300865
40408 Düsseldorf

Eine Benachrichtigung, ob der Schule eine Assistentin/ein Assistent zugewiesen werden kann, wird voraussichtlich Ende Juni/Anfang Juli eines Jahres erfolgen.

 

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