Die Förderung von Begegnungsmaßnahmen im Rahmen von Schulpartnerschaften mit Polen wird zur Vertiefung bestehender und neu zu gründender Schulpartnerschaften im Jahr 2012 unterstützt werden.
Sie steht allerdings, wie alle Förderprogramme, unter Haushaltsvorbehalt. Sollte - wie derzeit zu erwarten - der Haushalt erst im Laufe des ersten Kalenderhalbjahres 2012 verabschiedet werden, sind die Regelungen der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung zu beachten.
Eine rückwirkende Gewährung von Zuschüssen ist nicht möglich.
Fördermittel können eingesetzt werden für:
- Reisekostenzuschüsse bei Begegnungsmaßnahmen mit Polen; letzter Termin für die Antragstellung: 31.10.2012 (Antrag).
Der Reisekostenzuschuss in Höhe von pauschal 700,- pro Fahrt ist bei der Bezirksregierung Düsseldorf - Internationaler Austausch - zu beantragen.
Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung. Die Reisekostenzuschüsse können nur für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der deutschen Partnerschule gewährt werden. Weitere Informationen sind in den "Kriterien für die Beantragung von Reisekostenzuschüssen für eine Begegnungsfahrt nach Polen" hinterlegt.
Zum Seitenanfang© 2006 - 2012 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Zum Seitenanfang