Unterzeichnung einer Gemeinsamen Erklärung am 2. Februar 2005
Am 2. Februar 2005 haben der damalige Staatsekretär im Schulministerium und der ehemalige Britische Generalkonsul in Düsseldorf eine Gemeinsame Erklärung über eine deutsch-britische Zusammenarbeit in der Grundschullehrerausbildung unterzeichnet. Danach konnten noch im Schuljahr 2004/2005 erstmalig 21 in der Ausbildung befindliche englische Grundschullehrerinnen und -lehrer während eines vierwöchigen Deutschlandaufenthalts die Arbeit an Schulen und Studienseminaren in NRW kennen lernen. Im Gegenzug haben sich 21 deutsche Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in der Zeit vom 05.06.-03.07.2005 bei den jeweiligen Partnerinstitutionen in England aufgehalten. Die Gemeinsame Erklärung sieht in den kommenden Jahren eine Ausweitung der zur Verfügung gestellten Plätze vor.In Nordrhein-Westfalen wird das Fach Englisch seit dem Schuljahr 2003/2004 ab der dritten Klasse unterrichtet. Ein vierwöchiger Auslandsaufenthalt in Großbritannien für angehende Grundschullehrkräfte unterstützt das Ziel einer qualitativ hochwertigen Ausbildung für Lehramtsanwärterinnen und -anwärter.
Die Regierung Großbritanniens will ebenfalls das Fremdsprachenlernen in der Grundschule intensivieren. Bis 2010 soll erreicht werden, dass alle Kinder im Alter von 7 - 11 Jahren eine Fremdsprache lernen. Insofern kommt der Ausbildung von Fremdsprachenlehrerinnen und -lehrern eine wesentliche Bedeutung zu.
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