Die Förderung von Begegnungsmaßnahmen im Rahmen von Schulpartnerschaften mit Israel und Palästina wird zur Vertiefung bestehender und neu zu gründender Schulpartnerschaften auch im Jahr 2012 fortgesetzt werden.
Sie steht allerdings, wie alle Förderprogramme, unter Haushaltsvorbehalt. Sollte - wie derzeit zu erwarten - der Haushalt erst im Laufe des ersten Kalenderhalbjahres 2012 verabschiedet werden, sind die Regelungen der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung zu beachten.
Eine rückwirkende Gewährung von Zuschüssen ist nicht möglich.
Fördermittel können eingesetzt werden für:
Informationen zum Landeswettbewerb für das Jahr 2012 werden nach Verabschiedung des Haushalts veröffentlicht. Die Fördermittel sind bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu beantragen.
Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung. Reisekostenzuschüsse können nur für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der deutschen Partnerschule gewährt werden. Für die israelischen und palästinensischen Schülerinnen und Schüler kann auf Antrag der deutschen Schule wie bisher ein Reisekostenzuschuss über den Pädagogischen Austauschdienst.
Weitere Informationen sind sowohl in den "Grundsätzen zur Förderung für Begegnungsmaßnahmen sowie für den Landeswettbewerb mit Israel oder Palästina" sowie im ?Handout? hinterlegt.
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