Die Zuständigkeit für die Anerkennung von Zeugnissen, Bildungsnachweisen, Diplomen etc. ist in Nordrhein-Westfalen auf verschiedene Behörden und Organisationen verteilt:
Zuständige Behörde für die Anerkennung von Bildungsnachweisen bis zum Sekundarabschluss I (Hauptschulabschluss, Fachoberschulreife) ist die
Bezirksregierung Köln
Zeughausstr. 2 - 10
50606 Köln
Weitere Informationen auf der Homepage der Zeugnisanerkennungsstelle.
Anabin - Angaben über ausländische Hochschulabschlüsse und -grade, die Voraussetzungen für ihren Erwerb sowie Hinweise zu ihrer Einstufung im Verhältnis zu deutschen Hochschulabschlüssen und -graden
Zuständige Behörde für die Anerkennung des Sekundarabschlusses II (Hochschulzulassung) ist die
Bezirksregierung DüsseldorfAnabin - Angaben über ausländische Hochschulabschlüsse und -grade, die Voraussetzungen für ihren Erwerb sowie Hinweise zu ihrer Einstufung im Verhältnis zu deutschen Hochschulabschlüssen und -graden
Informationen über die Berechtigung zum Führen ausländischer akademischer Grade erteilt das
Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Über das Führen von
gibt eine Internetseite des Ministeriums Auskunft.
Die Anerkennung eines Studienabschlusses als Erste Staatsprüfung ist Voraussetzung für die Einstellung
Über das Verfahren und die Zuständigkeiten informieren die entsprechenden Seiten im Bildungsportal.
Fragen zur Anerkennung der Berufsausbildung beantworten die örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) bzw. die Handwerkskammern.
Die Zuständigkeit für einzelne Länder ist auf die fünf Bezirksregierungen wie folgt verteilt:
| Bezirksregierung |
Telefon / Internet |
Anerkennung |
| Arnsberg Seibertzstr. 1 59821 Arnsberg |
Tel.: 02931 / 82 - 0 Internet-Adresse www.bezreg-arnsberg.nrw.de |
Polen, Rumänien, Slowakei und Tschechien |
| Detmold Leopoldstr. 15 32754 Detmold |
Tel.: 05231 / 71 - 0 Internet-Adresse www.bezreg-detmold.nrw.de |
Albanien, Ungarn, Staaten der ehemaligen Sowjetunion |
| Düsseldorf Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf |
Tel.: 0211 / 475 - 0 Internet-Adresse www.bezreg-duesseldorf.nrw.de |
Griechenland, Türkei, Schweiz und Staaten des ehemaligen Jugoslawien |
| Köln Zeughausstr. 2-10 50667 Köln |
Tel.: 0221 / 147 - 0 Internet-Adresse www.bezreg-koeln.nrw.de |
Belgien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien |
| Münster Domplatz 1-3 48143 Münster |
Tel.: 0251 / 411 - 0 Internet-Adresse www.bezreg-muenster.nrw.de |
Dänemark, Finnland, Schweden und alle außereuropäischen Staaten |
Diplome der nichtärztlichen Gesundheitsfachberufe werden für NRW von der Bezirksregierung Düsseldorf überprüft.
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