Das Zusammenleben von Menschen fordert einen wertschätzenden und sensiblen Umgang mit kultureller Vielfalt. Eine Kultur der Anerkennung ist eine Grundvoraussetzung zur Herstellung von Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit. Am 14.02.2012 hat der Landtag ein Teilhabe- und Integrationsgesetz beschlossen. Das Gesetz erweitert die Bildungs- und Erziehungsziele des Schulgesetzes, betont die Wertschätzung natürlicher Mehrsprachigkeit und schafft die Voraussetzung für die flächendeckende Einrichtung kommunaler Integrationszentren (bisherige RAAen). Das Schulministerium fördert darüber hinaus interkulturelle Schulentwicklung und durchgängige Sprachbildung mit eigens für diesen Zweck zur Verfügung gestellten Lehrerstellen. Auch der islamische Religionsunterricht ist ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung und Gleichberechtigung.
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