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Gutachten "Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung im Bereich Lern- und Entwicklungsstörungen in Nordrhein-Westfalen"

Die seit 2008 entstandenen Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung haben einen „niedrigschwelligen, relativ unkomplizierten Zugang der allgemeinen Schulen zu sonderpädagogischen Ressourcen“ ermöglicht. Damit haben sie in den Regionen eine Art „Türöffnerfunktion“ erhalten und in den allgemeinen Schulen eine „Kultur des Behaltens“ verstärkt. Dies ist ein zentrales Ergebnis des nunmehr vorgelegten Gutachtens „Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen in Nordrhein-Westfalen“ von Prof. Dr. Rolf Werning (Leibniz-Universität Hannover).

Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung gibt es in Nordrhein-Westfalen inzwischen in 50 Pilotregionen ganz unterschiedlicher Größe und ganz unterschiedlicher Ausprägung – von Förderschulen, die mit einigen allgemeinen Schulen in der Nachbarschaft kooperieren, über die Schulen eines Stadtteils bis hin zu den Schulen ganzer kreisfreier Städte und ganzer Kreise, die sich an dem Schulversuch beteiligen.

Auftrag im Rahmen des Schulversuches ist es, innerhalb eines regional begrenzten Gebietes neue Erfahrungen mit einem veränderten Personalzuweisungs- und Personaleinsatzsystems zu machen und durch Vernetzung und Prävention ein wohnortnahes und flexibleres sonderpädagogisches Angebot zu entwickeln. Mittlerweile währt der Schulversuch in einigen Pilotregionen bereits drei Jahre, eine Verlängerung bis zur schulgesetzlichen Neuregelung im Rahmen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der damit anstehenden Leitentscheidungen auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem, wurde den Teilnehmern bereits zugesagt.

Auch wenn der Schulversuch von Anfang an das Ziel hatte, mehr wohnortnahe sonderpädagogische Förderung in den allgemeinen Schulen zu ermöglichen, so wurde er doch nicht als Antwort auf den Auftrag und die Anforderungen der UN-Behindertennrechtskonvention konzipiert, in der sich die Vertragsstaaten verpflichtet haben, ein inklusives Schulsystem zu schaffen. Es lag daher nahe, den Schulversuch in seiner Grundkonzeption auch unter diesem Gesichtspunkt - seiner möglichen Eignung zur Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems - analysieren zu lassen.

Prof. Werning war vom Ministerium für Schule und Weiterbildung beauftragt worden, die Kompetenzzentren in der konzeptionellen Theorie und anhand einiger von ihm ausgewählten Praxisbeispiele aus Pilotregionen der ersten Stunde in den Blick zu nehmen. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, welche Erkenntnisse aus dem Versuch für den anstehenden Inklusionsauftrag gewonnen werden können. „Damit wird deutlich, dass die Kompetenzzentren nicht allein an den Zielen gemessen werden können, die dem Schulversuch zugrunde lagen“ betonte Schulministerin Sylvia Löhrmann in einem Schreiben an die Schulträger, die an den Schulversuch teilnehmen. Dieser Perspektivwechsel sei aber unvermeidlich, da mit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 und mit dem Beschluss des Düsseldorfer Landtags vom 1. Dezember 2010 ein Veränderungsprozess in Gang gebracht worden sei, der das gesamte Schulsystem in Nordrhein-Westfalen betreffe – und damit die KsF-Pilotregionen ebenso wie alle anderen Regionen.

Neben positiven Ergebnissen macht Prof. Dr. Werning in seinem Gutachten zu den Kompetenzzentren im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen auch deutlich, dass eine systematische Verankerung des Inklusionsauftrages und damit eine Schul- und Unterrichtsentwicklung in den exemplarisch ausgewählten Pilotregionen nicht erfolgt sei. Ebenso seien die positiven, im Konzept geforderten sozialräumlichen Vernetzungen in der Praxis kaum realisiert worden. Eine Weiterentwicklung unter diesen Gesichtspunkten - vor allem bei der in den Pilotregionen zur Verfügung stehenden größeren Flexibilität der Personaleinsatzplanung - erscheint auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem demnach gerade auch für die KsF-Regionen notwendig. Vor diesem Hintergrund gibt Prof. Dr. Werning in seinem Gutachten grundsätzliche Hinweise und Empfehlungen.

Im Kern stellt er den subsidiären Auftrag der sonderpädagogischen Förderung in den Mittelpunkt und somit rückt die Vertiefung der inklusiven Kompetenz als Aufgabe der allgemeinen Schule in den Vordergrund. Das vollständige Gutachten von Prof. Rolf Werning finden Sie hier.

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