SCHULMINISTERIUM.NRW.DE
Das Bildungsportal
Anmeldung  |  Kontakt  |  Impressum        
Gemeinschaftsschule Link zu: Pfeil rechts Die neue Sekundarschule 

Schulpolitischer Konsens in Nordrhein-Westfalen – Die neue Sekundarschule

Warum soll es Sekundarschulen geben?

Die Sekundarschule ist eine starke und zukunftsfeste Schule, die den Kommunen die Möglichkeit bietet, ein wohnortnahes, attraktives, umfassendes Schulangebot vorzuhalten. Sie ist damit eine Antwort auf den demografischen Wandel (zurückgehende Schülerzahlen) und das veränderte Elternwahlverhalten.
Die Sekundarschule hält die Bildungsgänge länger offen und kommt dem Wunsch vieler Eltern nach längerem gemeinsamem Lernen entgegen. Diese Schule der Zukunft ist leistungsstark, vielfältig und gerecht.

Was ist die Sekundarschule?

Sie ist eine Schule der Sekundarstufe I. Sie umfasst die Jahrgänge 5 bis 10 und ist in der Regel eine Ganztagsschule. Sie erhält vom Land wie alle anderen allgemeinbildenden Ganztagsschulen auch einen 20prozentigen Stellenzuschlag.

Wie wird in der Sekundarschule gelernt?

In den Jahrgängen 5 und 6 wird unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Förderung gemeinsam gelernt (integriert), danach kann dieses integrierte Konzept bis zur Klasse 10 fortgeführt werden. Ab Klasse 7 besteht aber auch die Möglichkeit, die Kinder entweder in einzelnen Fächern differenziert nach Leistungs- und Neigungsprofilen zu unterrichten (teilintegriert) oder einzelne Bildungsgänge der Hauptschule, der Realschule oder des Gymnasiums abzubilden (kooperativ). Über das Grundkonzept entscheidet der Schulträger unter Beteiligung der Schulkonferenz.

Lernen in der Sekundarschule alle Kinder nach gymnasialen Standards?

Das hängt von ihrem Leistungspotenzial ab. Alle Kinder werden nach ihren Talenten und Begabungen individuell gefördert. Niemand wird überfordert, aber auch nicht unterfordert. Ähnlich wie an der Gesamtschule wird an der Sekundarschule auch nach gymnasialen Standards unterrichtet, je nach dem Lernfortschritt der Kinder. Die zweite Fremdsprache kann ab Klasse 6 gewählt werden. Ab Klasse 8 gibt es ein weiteres Angebot für die zweite Fremdsprache, um damit für Schülerinnen und Schüler, die sich erst dann entscheiden, die Anschlussfähigkeit für das Abitur zu sichern. Die Sekundarschule bereitet Schülerinnen und Schüler sowohl auf die berufliche Ausbildung (mittlerer Schulabschluss) als auch auf die Hochschulreife vor. Die Lehrpläne orientieren sich an denen der Gesamtschule und der Realschule. Dadurch werden auch gymnasiale Standards gesichert.

Führt die Sekundarschule Kinder auch zum Abitur?

Ja. Die Sekundarschule hat zwar keine eigene Oberstufe, geht aber eine oder mehrere verbindliche Kooperationen mit der Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs ein. In der Regel dauert der Bildungsgang zum Abitur neun Jahre (sechs Jahre an der Sekundarschule, drei Jahre in der Oberstufe). Die Eltern wissen also bei der Anmeldung, wo ihr Kind das Abitur machen kann.

Wie groß ist eine Sekundarschule?

Sie ist mindestens dreizügig. Der Klassenfrequenzrichtwert beträgt 25. Wenn Bedarf für eine mindestens vierzügige integrierte Schule mit einer eigenen gymnasialen Oberstufe besteht, ist eine Gesamtschule zu gründen, für deren Errichtungsgröße dann auch der Wert 25 Kinder pro Klasse gilt (bisher 28).

Kann die Sekundarschule auch mit Teilstandorten geführt werden?

Ja, horizontale Teilstandortbildungen (z.B. Standort A Jahrgang 5-6, Standort B Jahrgang 7-10) sind möglich. Bei vertikalen Lösungen (Standort A Jahrgang 5-10, Standort B Jahrgang 5-10) kann ein Teilstandort auch zweizügig geführt werden, wenn der andere Standort mindestens dreizügig geführt wird. Dies gilt, wenn damit das letzte weiterführende Schulangebot einer Gemeinde gesichert wird.

Wer entscheidet, wo eine Sekundarschule gegründet wird?

Die Schulentwicklungsplanung ist Aufgabe der kommunalen Schulträger (Städte und Gemeinden). Die Gründung einer Sekundarschule, die in der Regel aus der Zusammenführung verschiedener Schulformen erfolgt, ist möglich, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht (Schülerzahlentwicklung und Befragung der Grundschuleltern). Sekundarschulen können auch durch den Zusammenschluss von Schulen benachbarter Schulträger entstehen. Die Errichtung einer Sekundarschule wird vom kommunalen Schulträger unter Einbindung der Schulkonferenzen und in Abstimmung mit ggf. betroffenen benachbarten kommunalen Schulträgern beschlossen.

Was geschieht, wenn es über die Gründung unter den Kommunen Streit gibt?

Die Errichtung einer Sekundarschule soll möglichst im regionalen Konsens erfolgen. Die Bezirksregierung als Schulaufsicht übernimmt dabei eine moderierende Rolle. Die kommunalen Schulträger und die Träger von privaten Ersatzschulen informieren sich gegenseitig über ihre Planungen.

Was geschieht mit den bisher genehmigten 12 Gemeinschaftsschulen?

Sie genießen für die Dauer des Modellversuchs Bestandsschutz und werden rechtlich abgesichert. Danach werden sie unter Wahrung ihrer Struktur in das Regelschulsystem überführt. Sie können auch vorzeitig eine Umwandlung beantragen.

Was geschieht mit den bestehenden 25 Verbundschulen?

Sie genießen ebenfalls Bestandsschutz, können aber auch die Umwandlung in eine Sekundarschule beantragen.

Was wird jetzt aus Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien?

Wenn sie vor Ort gewollt sind und genügend Anmeldungen haben, bleiben sie bestehen. Von Landesseite wird keine Schulform abgeschafft.

Gibt es weiterhin Gesamtschulen?

Ja. Für neue Gesamtschulen gilt künftig eine niedrigere Errichtungsgröße. Statt 112 Anmeldungen sollen künftig nur noch 100 Anmeldungen für vier Parallelklassen nötig sein.
Es gibt also künftig zwei integrierte Schulformen – die Gesamtschule und die Sekundarschule.

Wann sollen die ersten Sekundarschulen starten?

Bis zum Herbst soll auf der Basis der zwischen den Landtagsfraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vereinbarten Eckpunkte eine Änderung des Schulgesetzes erfolgen. Dann könnten die ersten Sekundarschulen zum Schuljahr 2012/2013 an den Start gehen.

Kommunen, die bisher eine Gemeinschaftsschule oder eine Verbundschule gründen wollten, können nun stattdessen eine Sekundarschule planen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

• Barbara Löcherbach, Tel. 0211-5867-3517 (Medienanfragen)

• Werner van den Hövel, Tel. 0211-5867-3531 (fachliche Fragen)

• Rainer Michaelis, Tel. 0211-5867-3630 (Fragen der regionalen Schulentwicklung)

© 2006 - 2012 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen