Sexuelle Missbrauchsfälle und Gewalt
Kultusministerkonferenz beschließt "Handlungsempfehlungen zur Vorbeugung und Aufarbeitung von sexuellen Missbrauchsfällen und Gewalthandlungen in Schulen und schulnahen Einrichtungen"
Die Kultusministerkonferenz setzt sich für eine rückhaltlose Aufklärung und eine fundierte Prävention ein, um das Vertrauen in die
Schule als geschütztem und sicherem Ort zu gewährleisten. Mit den "Handlungsempfehlungen zur Vorbeugung und Aufarbeitung von sexuellen
Missbrauchsfällen und Gewalthandlungen in Schulen und schulnahen Einrichtungen" haben die Länder einen sofort umsetzbaren Maßnahmenkatalog
entwickelt.
Der Entwurf des Dokuments wurde im Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen von Prof. Dr. Poelchau
erarbeitet und formuliert.
Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Staatsminister Dr. Ludwig Spaenle (Bayern) fasste als Ergebnis zusammen: "Wir haben eine gute Grundlage geschaffen, die sexuellen Missbrauch in Schulen und in Internaten wirksam verhindern soll". Mit den Empfehlungen nehmen die Länder ihre grundgesetzlich verankerte Verantwortung für die staatliche Aufsicht über das gesamte öffentliche und private Schulwesen wahr. "Die Kultusministerkonferenz ist sich der Bereitschaft aller Verantwortungsträger zur Zusammenarbeit sicher und erwartet, dass alle, die mit der Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen betraut sind, zur gemeinsamen Lösung der anstehenden Probleme beitragen", so der Präsident. Abgestimmtes, zielgerichtetes Handeln aller Verantwortlichen soll dabei auch pauschalen Urteilen oder Verdächtigungen entgegenwirken.
Das vollständige Dokument finden sie hier.
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