Und weitere wichtige Fragen und Antworten zum Thema Noten.
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Welche Leistungen fließen in eine Zeugnisnote ein?
Grundlage für die Notengebung sind alle schriftlichen Arbeiten (zum Beispiel Klassenarbeiten, Tests, Facharbeiten, Dokumentationen, Praktikumsberichte) sowie alle mündlich und praktisch im Unterricht erbrachten Leistungen. In den Klassen 3 und 8 werden außerdem die Ergebnisse der Lernstandserhebungen berücksichtigt.
In welchen Fächern werden schriftliche Klassenarbeiten geschrieben?
In der Sekundarstufe I grundsätzlich in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Hinzu kommen in Real- und Gesamtschulen die Klassenarbeiten im Wahlpflichtunterricht und in Gymnasien die Klassenarbeiten in der zweiten bzw. dritten Fremdsprache.
In welchen Zeitabständen dürfen Klassenarbeiten geschrieben werden?
Schriftliche Klassenarbeiten sollten möglichst gleichmäßig auf die Schulhalbjahre verteilt werden, sodass pro Tag keinesfalls mehr als eine und innerhalb einer Woche nicht mehr als zwei geschrieben werden. Vor der Rückgabe einer Klassenarbeit, die spätestens nach drei Wochen erfolgen sollte, darf in demselben Fach keine neue geschrieben werden.
Darf am Tag einer Klassenarbeit auch noch ein Test geschrieben werden?
Dieser Fall ist zwar in keiner Vorschrift ausdrücklich geregelt, Lehrer sollten es aber möglichst vermeiden, an Tagen, an denen eine Klassenarbeit geschrieben wird, auch noch einen Test schreiben zu lassen.
Wie kann ich gegen schulische Entscheidungen (Klassenarbeit/Zeugnis) vorgehen? Welche Vorschriften und Fristen müssen beachtet werden? An wen kann ich mich wenden?
Der beste Weg mit Meinungsverschiedenheiten umzugehen, ist eine persönliche Aussprache mit den zuständigen Lehrern. Führt dies nicht zur Lösung eines Problems, haben Eltern zwei Möglichkeiten, gegen die schulischen Entscheidungen vorzugehen:
Müssen am Ende des Schuljahres bei der Bildung der Zeugnisnote die Leistungen des zweiten Halbjahres oder des ganzen Schuljahres berücksichtigt werden?
Sofern die Ausbildungs- und Prüfungsordnung nichts anderes bestimmt, geht es bei der Endnote in erster Linie um die Entwicklung des Schülers innerhalb des gesamten Schuljahres. Lehrer haben jedoch gewisse Entscheidungsfreiräume. Sie sind nicht verpflichtet, das Mittel aus den beiden Halbjahresnoten zu bilden.
Kann eine nicht abgemahnte Minderleistung bei der Versetzungsentscheidung berücksichtigt werden?
Wenn die Versetzung eines Schülers gefährdet ist, werden Eltern durch einen sogenannten blauen Brief darüber informiert. Bleibt die Benachrichtigung aus, darf diese Leistung bei der Versetzung nicht berücksichtigt werden. Hätte die Benachrichtigung für zwei Fächer erfolgen müssen, so bleibt nur eine der beiden nicht ausreichenden Leistungen unberücksichtigt. Bei Abschlusszeugnissen verhält es sich anders. Hier werden alle Noten berücksichtigt.
Führt die Note „ungenügend“ in nur einem Fach zur Nichtversetzung?
Zur Nichtversetzung führt die Note „ungenügend" nur, wenn sie in einem Fach mit Klassenarbeiten erteilt wird. Eine solche Bewertung zeigt, dass der Schüler nicht die nötigen Grundkenntnisse hat. Eine Versetzung wäre aus pädagogischer Sicht nicht zu verantworten.
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