Kompetenz in der
deutschen SpracheFast ein Drittel aller Kinder, die vor der Einschulung stehen, wächst mit zwei oder mehreren Sprachen auf. Ihre Kenntnisse in Deutsch und in ihrer Familiensprache sind nicht immer gleich gut ausgeprägt. Wenn ein Kind beide Sprachen beherrscht, wird es im Unterricht genauso gut mitarbeiten können wie ein einsprachig aufwachsendes Kind mit der Muttersprache Deutsch. Wenn die Kenntnisse in Deutsch jedoch nicht ausreichen, um im Unterricht mitarbeiten zu können, brauchen diese Kinder eine gezielte Förderung in der deutschen Sprache. Das frühzeitige Erkennen individueller Sprachdefizite ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, diese schon vor Eintritt in die Schule durch entsprechende Fördermaßnahmen bis zu einem gewissen Grad auszugleichen.
Deshalb müssen alle Kinder, die im Folgejahr schulpflichtig werden, bis zum 15. November zur Schule angemeldet werden. Im Rahmen des Anmeldeverfahrens ist bei allen Kindern der individuelle Sprachstand zu erfassen (§36 Abs. 2 SchG)
Anmeldegespräch in der GrundschuleErgeben sich aus einem anschließenden Gespräch mit dem Kind Anhaltspunkte dafür, dass es auf Grund fehlender deutscher Sprachkenntnisse in der Grundschule nicht erfolgreich mitarbeiten kann, führt die Schule mit dem Kind ein erprobtes Testverfahren durch, um seinen Sprachstand genau zu ermitteln (1.32VV zu AO-GS). Das Testverfahren ist für alle Kinder verbindlich, deren Deutschkenntnisse aufgrund des Anmeldegesprächs nicht ausreichend erscheinen.
Erprobte Verfahren zur SprachstandsfeststellungNur sorgfältig ausgesuchte Testverfahren können zu einer angemessenen Einschätzung des Sprachstands führen. Deshalb hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung die verfügbaren Instrumente zur Feststellung des Sprachstands geprüft und dabei folgende Kriterien angelegt:
Für die Sprachstandsfeststellung im Rahmen des Anmeldeverfahrens werden den Grundschulen des Landes vier erprobte Verfahren empfohlen, von denen jeweils eines ausgewählt werden muss(1.3VV zu AO-GS). Um zu vergleichbaren Ergebnissen zu gelangen, ist der Einsatz unterschiedlicher Verfahren an einer Schule ausgeschlossen.
Verfahren 1: Kenntnisse in Deutsch als Zweitsprache erfassenDas vom Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung in München entwickelte Screening-Verfahren ermöglicht die Einschätzung der Kenntnisse in Deutsch als Zweitsprache sowie des Sprachverhaltens des Kindes bei der Anmeldung. Dieses vierstufige Verfahren kann nach Stufe 1 oder 2 (ca. 15 bis 30 Minuten) abgebrochen werden, wenn das Kind ausreichende Deutschkenntnisse und damit eine positive Prognose für die Sprachentwicklung erkennen lässt. Das komplette Durchlaufen aller vier Stufen sollte auf zwei Tage verteilt werden. Das Verfahren gibt Hinweise für eine gezielte Sprachförderung des getesteten Kindes.
Verfahren 2: Fit in DeutschDieses dreistufige Screening-Verfahren wurde vom Niedersächsischen Kultusministerium entwickelt. Zehn Monate vor der Einschulung kann mit Hilfe dieses Verfahrens festgestellt werden, ob das Kind in schulrelevanten Bereichen der sprachlichen Kommunikation einer Förderung bedarf. Das Verfahren bietet Kriterien für die mögliche sprachliche Zusatzförderung. Es kann nach der zweiten Stufe abgebrochen werden, wenn das Kind sich im Gespräch angemessen äußert. Das Durchlaufen aller drei Stufen dauert ca. 30 Minuten.
Fit in Deutsch - Feststellung des Sprachstands 10 Monate vor der
Einschulung. Hrsg. v. Niedersächsischen Kultusministerium.
Die Schulen wurden per Schul-Mail über die geschützte Zugriffsmöglichkeit auf
dem Bildungsportal NRW informiert.
Verfahren 3: Sprachstandsüberprüfung und Förderdiagnostik für Ausländer-
und Aussiedlerkinder (SFD).Der mit Unterstützung des Senators für Bildung und Wissenschaft in Bremen entwickelte Einzeltest eignet sich für Überprüfungen des Sprachstands von Kindern mit Migrationshintergrund. Die angebotenen Hilfen bei der Interpretation der Ergebnisse erlauben die Einstufung der Kinder in eine von drei Fall- oder Sprachgruppen. Diese korrespondieren mit Vorschlägen für konkrete Fördermaßnahmen. Das Verfahren kann nicht abgebrochen werden und dauert pro Kind etwa eine Stunde. Die Auswertung dauert ca. 45 Minuten.
Verfahren 4: CITO - Test ZweisprachigkeitDer Test wurde vom niederländischen Testinstitut CITO mit Unterstützung des Landesinstituts für Schule und der Stadt Duisburg entwickelt. Der Test ist digitalisiert und kann von mehreren Kindern gleichzeitig durchgeführt werden. Die Durchführung des Tests dauert etwa 40 Minuten. Die Ergebnisse stehen unmittelbar nach Beendigung des Tests zur Verfügung.
Der Test dient der Ermittlung des Sprachstands von Kindern mit Migrationshintergrund, die Deutsch als Zweitsprache gelernt haben. Bei den Kinder, deren Familiensprache Türkisch ist, wird mit Hilfe des Tests auch ihr Sprachstand in Türkisch ermittelt. Mit dem Test können auch die Sprachkenntnisse von Kindern mit Deutsch als Erstsprache erhoben werden. Auf der Grundlage der Testergebnisse erstellt das Programm für jedes Kind ein Sprachstandsprofil, aus dem die Schule individuelle Fördermaßnahmen ableiten kann.
Die Computer, auf denen der Test installiert wird, müssen folgende technische Mindestanforderungen erfüllen:
Preis: Schullizenz 250 €
Weitere Informationen können per
E-Mail angefordert werden. Die Adresse lautet:
info@cito.com
Sprachliche Förderung in der SchuleingangsphaseKinder, die ohne ausreichende Deutschkenntnisse zur Schule angemeldet wurden und mit Erfolg an vorschulischen Sprachkursen teilgenommen haben, sind in der Regel in der Lage, im Unterricht mitzuarbeiten. Um einen nachhaltigen Lernerfolg zu sichern, ist es jedoch erforderlich, diese Kinder auch weiterhin gezielt in der deutschen Sprache zu fördern. Dazu entwickeln die Schulen standortbezogene Konzepte zur Sprachförderung. Im Landeshaushalt stehen dafür zweckgebundene Stellen zur Verfügung, die gemäß des Konzepts für die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund beantragt werden können (BASS 14-01 Nr. 4).
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