Für Freifahrtberechtigte zieht der Schulträger die Eigenanteile ein. Er kann dies im Wege der Verwaltungshilfe von einem Dritten (z. B. Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbund oder Verkehrsgemeinschaft) durchführen lassen. Diese entscheiden letztlich auch darüber, ob die Erhebung der Eigenanteile aus verwaltungsökonomischen Gründen über den Weg einer Einzugsermächtigung erfolgt.
Nicht Freifahrtberechtigte wenden sich unmittelbar an das für die Beförderung zuständige Verkehrsunternehmen.
Das Schülerticket wird in der Regel als Jahresabonnement angeboten.
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