Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten (Freifahrtberechtigte) erhalten das Schülerticket gegen Zahlung des Eigenanteils.
Für Schülerinnen und Schüler ohne Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten (nicht Freifahrtberechtigte) bieten die Verkehrsverbünde bzw. Verkehrsgemeinschaften das Schülerticket zu einem höheren Preis an.
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