SCHULMINISTERIUM.NRW.DE
Das Bildungsportal
Anmeldung  |  Kontakt  |  Impressum        
Für Eltern Link zu: Pfeil rechts Schülerfahrkosten Link zu: Pfeil rechts Wenn die Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist, muss der Schulträger dann nicht für eine andere Beförderungsart (Schülerspezialverkehr) Sorge tragen? 

Fragen und Antworten zu Schülerfahrkosten und Schülerticket

© 2006 - 2012 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen