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Das neue Schulgesetz

Das neue Schulgesetz ist da. Mit dem Ziel, für Ihr Kind beste Rahmenbedingungen zu schaffen: durch optimale Förderung, effektiv und eigenverantwortlich arbeitende Schulen und natürlich mehr Möglichkeiten, auf die individuelle Leistungsfähigkeit Ihres Kindes einzugehen. Es geht darum, das Mögliche möglich zu machen, um Wissen und Werte auf hohem Niveau und internationalem Standard zu vermitteln.

Wichtige Eckpunkte des neuen Gesetzes sind z.B.:

 

Im Fokus: Individualität

Jedes Kind hat Talente und Begabungen. Diese zu entdecken und optimal zu fördern, steht im Zentrum des neuen Schulgesetzes, das somit ganz auf Individualität setzt. Das bedeutet, dass hochbegabte Schüler adäquat gefördert werden und Schüler mit Lernschwierigkeiten durch gezielte Unterstützung, z.B. in einem Lernstudio, neue Chancen bekommen, sich zu verbessern.

 

Die Sprache ist der Schlüssel

Wer mit Freude lernen will, muss Lerninhalte verstehen. Der Schlüssel dazu ist und bleibt die Sprache. Um von Anfang an die besten Lernvoraussetzungen zu gewährleisten, wird künftig bei allen Kindern 2 Jahre vor der Einschulung festgestellt, ob ihr Sprachvermögen altersgemäß entwickelt ist und ob sie die deutsche Sprache hinreichend beherrschen. Falls hier Defizite festgestellt werden, gibt es entsprechende Förderangebote.

 

Einschulung - Früher übt sich's besser

Schon gewusst? Durch ein früheres Einschulungsalter wird die Zeit, in der Kinder besonders lernfähig sind, effektiv genutzt. Mit dem neuen Schulgesetz wird ab 2007/2008 bis zum Schuljahr 2014/2015 der Stichtag für das Einschulungsalter schrittweise vom 30. Juni auf den 31. Dezember verlegt.

 

Nach Oben offen

Im Verlauf der Sekundarstufe I wird der Aufstieg für leistungsfähige SchülerInnen in eine andere Schulform wesentlich einfacher sein und konsequent gefördert.

 

Weitere Informationen zum neuen Schulgesetz

 

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