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Schulentwicklungskonferenzen

Abweichungen von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sind vom Schulministerium gewollt,
um das Schulsystem nicht von oben, sondern von der Schulbasis fortzuentwickeln.

Daher wird allen Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit eröffnet, bestimmte Vorhaben im Bereich der Unterrichtsentwicklung und -organisation , die über die bestehenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen hinausgehen, auf den Weg zu bringen.

Dazu wurden Schulentwicklungskonferenzen eingerichtet, in denen Schulleiter, Schulträger und Schulaufsicht vertreten sind.

Die hier im Bildungsportal veröffentlichten Entwicklungsvorhaben sind genehmigt und können von anderen Schulen Nordrhein-Westfalens übernommen werden. Die Feststellung der zuständigen Schulaufsichtsbehörde ist ausreichend, dass ein bereits genehmigtes Entwicklungsvorhaben unter den gleichen Bedingungen übernommen werden soll.

Die nächste Schulentwicklungskonferenz wird am 26.04.2012 stattfinden. Entsprechende Anträge müssen über die Schulaufsicht bis zum 16.03.2012 dem Ministerium für Schule und Weiterbildung vorgelegt werden.

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