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Entwicklungsvorhaben Hauptschule

Entwicklungsvorhaben begründen keinen zusätzlichen Bedarf an Lehrerstellen; das gilt auch für die Anrechnung von Überhangstellen. Bei einem Verstoß gegen diese Auflage kann die Genehmigung widerrufen werden (§ 49 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG NRW).

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