Die Schulen sollen sich durch Wahrnehmung von mehr Eigenverantwortlichkeit stärker von der Basis her fortentwickeln können, um so mehr pädagogische Freiheit in die Fläche zu tragen. Indem sie eigene innovative Vorhaben im Bereich der Unterrichtsentwicklung auf den Weg bringen, sollen die Schulen vor Ort gestärkt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die geplanten Maßnahmen über die bestehenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen hinausgehen. Dazu wurden so genannte Schulentwicklungskonferenzen eingerichtet, in denen Schulleitungen, Schulträger und Schulaufsicht vertreten sind. Schulleiterinnen und Schulleiter, die bereits am Modellvorhaben "Selbstständige Schule" teilgenommen haben, nehmen seit dem 01.08.2008 zusätzliche Dienstvorgesetzteneigenschaften wahr. Alle anderen Schulleitungen erhalten diese Aufgaben auf Antrag und im Einvernehmen mit der Schulkonferenz, spätestens jedoch bis zum 01.08.2013. Der Umfang von Leitungsfunktionen wird dadurch erhöht. So wird beispielsweise das Stellenbesetzungsverfahren für die Lehrereinstellung flexibler und transparenter gestaltet.
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