Durch die Förderalismusreform hat das Land die Zuständigkeit für das Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht erlangt. Der Bund hat mit seinem Beamtenstatusgesetz (Inkrafttreten 01. April 2009) die sogenannten Statusrechte und -pflichten, d. h. die grundlegenden Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis, bereits geregelt. Das Land hat im Jahr 2009 die rechtlich notwendigen Folgerungen aus dem Inkrafttreten des Beamtenstatusgesetzes nachvollzogen.
Grundlegende beamtenrechtliche Vorschriften sind:
Im Folgenden finden Sie Informationen zu ausgewählten dienstrechtlichen Themen. Für die Beantwortung dienstrechtlicher Einzelfragen sind die Bezirksregierungen zuständig, die auf ihren Internetseiten ebenfalls ein umfangreiches Informationsangebot vorhalten.
Die Adressen der Bezirksregierungen finden Sie hier:
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Ministerium/MinisteriumAufgaben/AdressenSchule/Bezirksregierungen/index.html
Allgemeines Beamtenrecht, Laufbahnrecht
Informationen zu Besoldung und Entgelt
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