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Königreich der Niederlande

Auf der Grundlage der politischen Erklärung der Regierungen der Benelux-Länder und von Nordrhein-Westfalen über die Entwicklung einer engeren Zusammenarbeit vom 09. Dezember 2008 intensivieren das Königreich der Niederlande und Nordrhein-Westfalen ihre guten Beziehungen auch im Bildungsbereich.

Durch eine Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung von schulischen Abschlüssen und Berechtigungen im Primar- und Sekundarbereich sollen Bildungsbiographien in diesen Nachbarländern erleichtert werden. Der Schulwechsel von Schülerinnen und Schülern zwischen den Ländern kann zukünftig direkt über die jeweils aufnehmende Schulleitung eingeleitet werden. Grundlage für die Eingliederung in die jeweiligen Schulsysteme ist eine Äquivalenzliste mit der Gegenüberstellung der unterschiedlichen Bildungsgänge und Klassenstufen.

Eine entsprechende "Gemeinsame Erklärung" wurde durch die für Bildung, Kultur und Wissenschaft zuständige niederländische Staatssekretärin Maria van Bijsterveldt-Vliegenthart und Herrn Staatssekretär Günter Winands unterzeichnet.


Verfahren

Die Äquivalenzliste ist als Bestandteil der Gemeinsamen Erklärung verbindlich und bildet die Grundlage für die Eingliederung in das jeweilige Schulsystem. Die Eingliederung von Schülerinnen und Schülern aus dem Königreich der Niederlande erfolgt während eines Bildungsgangs durch die Schulleitung der aufnehmenden Schule (§ 46 Abs. 7 SchulG). Ist ein Schulwechsel mit der gleichzeitigen Anerkennung eines Bildungsabschlusses verbunden, erfolgt die Eingliederung durch die Schulleitung unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Schulaufsichtsbehörde (§ 51 Abs. 4 SchulG). Bei der notwendigen Kontaktaufnahme mit der zuständigen Schulaufsichtbehörde sind die Schulleitungen den Antragstellern behilflich. Zuständige Schulaufsichtsbehörde für die Anerkennung bis zum mittleren Schulabschluss im Sinne von § 51 Abs. 4 SchulG ist die Bezirksregierung Köln, Dezernat 48, Zeughausstr. 2-10, 60667 Köln, Tel.: 0221-147-0.

Text der Gemeinsamen Erklärung mit Äquivalenzliste (Deutsch)

Text der Gemeinsamen Erklärung mit Äquivalenzliste (Niederländisch)

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