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Deutschsprachige Gemeinschaft

Auf der Grundlage der politischen Erklärung der Regierungen der Benelux-Länder und von Nordrhein-Westfalen über die Entwicklung einer engeren Zusammenarbeit vom 9. Dezember 2008 intensivieren die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens und Nordrhein-Westfalen ihre guten Beziehungen auch im Bildungsbereich.

Durch eine Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung von schulischen Abschlüssen und Berechtigungen im Primar- und Sekundarbereich bis zum mittleren Schulabschluss sollen Bildungsbiographien in diesen Nachbarländern erleichtert werden. Der Schulwechsel von Schülern/innen zwischen den Ländern kann zukünftig direkt über die jeweils aufnehmende Schulleitung eingeleitet werden. Grundlage für die Eingliederung in die jeweiligen Schulsysteme sind Äquivalenzlisten mit der Gegenüberstellung der unterschiedlichen Bildungsgänge und Aussagen zu den im jeweiligen Partnerland damit verbundenen Abschlüssen und Berechtigungen.

Eine entsprechende "Gemeinsame Erklärung" wurde am 1. Dezember 2009 durch die beiden Ministerpräsidenten Lambertz und Dr. Rüttgers sowie die Fachminister Sommer und Paasch unterzeichnet.

Verfahren

Die "Äquivalenzliste für Schülerinnen und Schüler, die aus Nordrhein-Westfalen in die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens wechseln"

und die "Äquivalenzliste für Schülerinnen und Schüler, die aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens nach Nordrhein-Westfalen wechseln"

sind als Bestandteil der Gemeinsamen Erklärung verbindlich und bilden die Grundlage für die Eingliederung in das jeweilige Schulsystem. Die Eingliederung von Schülerinnen und Schülern aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens erfolgt während eines Bildungsgangs durch die Schulleitung der aufnehmenden Schule (§ 46 Abs. 7 SchulG). Ist ein Schulwechsel mit der gleichzeitigen Anerkennung eines Bildungsabschlusses verbunden, erfolgt die Eingliederung durch die Schulleitung unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Schulaufsichtsbehörde (§ 51 Abs. 4 SchulG). Bei der notwendigen Kontaktaufnahme mit der zuständigen Schulaufsichtsbehörde sind die Schulleitungen den Antragstellern behilflich. Zuständige Schulaufsichtsbehörde im Sinne von § 51 Abs. 4 SchulG ist die Bezirksregierung Köln, Dezernat 48, Zeughausstr. 2-10, 60667 Köln, Tel.: 0221-147-0.

Text der Gemeinsamen Erklärung vom 01.12.2009

Äquivalenzliste für Schülerinnen und Schüler, die aus Nordrhein-Westfalen in die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens wechseln

Äquivalenzliste für Schülerinnen und Schüler, die aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens nach Nordrhein-Westfalen wechseln

Notenübersicht

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